Für Eltern
A
Adressänderung
Die Eltern melden sich bei der Schulverwaltung, sobald eine Adressänderung bekannt und definitiv ist. Eine allfällige Umteilung in eine neue Schule wird geprüft.
Der Schulweg wird grundsätzlich zu Fuss und ab der Oberstufe unter Umständen auch mit dem Fahrrad zurückgelegt. Wird einem Gesuch der Eltern um Verbleib in der bisherigen Schule entsprochen, haben die Schülerinnen und Schüler kein Anrecht auf einen Schulwegtransport oder ein Abonnement von Stadtbus, wenn die Schule ausserhalb der massgebenden Schulwegdistanz liegt. Allfällige Kosten für Transport und Verpflegung gehen zu Lasten der Eltern.
Die Anordnung erfolgt schriftlich an die Eltern. Sie sind gebeten, den Briefkasten korrekt und zeitnah anzuschreiben.
Alter der Einschulung
Der Kindergarten bildet die erste Stufe der Volksschule. Er dauert zwei Jahre und ist obligatorisch. Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, besuchen ab Schuljahresbeginn (Mitte August) den Kindergarten.
Weitere Infos finden Sie beim Volksschulamt.
B
Betreuung
Winterthur legt grossen Wert auf eine hochwertige Kinderbetreuung auch ausserhalb der Familie. Die Schulen in Winterthur sind als freiwillige Tagesschulen oder als Schulen mit Betreuung organisiert. Die schulergänzende Betreuung befindet sich im Schulhaus oder in der Nähe des Schulhauses.
Weitere Infos finden Sie hier.
Berufsvorbereitungsjahr
Profil. unterstützt Jugendliche bei der Berufsfindung und begleitet sie beim Einstieg in den Beruf.
Weitere Infos finden Sie hier.
C
Chance Winterthur
Chance Winterthur bezweckt, Jugendliche aus Familien, die mit dem Schweizer Bildungssystem weniger vertraut sind oder solche aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen, beim Übertritt von der Sekundarschule an eine Mittelschule kostenlos zu unterstützen.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er finanziert sich über Mitgliederbeiträge und Spenden. Institutionelle Trägerin ist die Kantonsschule Büelrain Winterthur. Fachlich beraten und unterstützt wird der Verein Chance Winterthur von ChagALL – ChagALL steht für Chancengleichheit durch Arbeit an der Lernlaufbahn.
https://chancewinterthur.ch/
D
Dispensationen
Schülerinnen und Schüler können aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch dispensiert werden. Dispensationsgründe sind insbesondere:
- ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
- aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
- hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art,
- Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen,
- aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen,
- Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung.
Bei der Prüfung des Dispensationsgesuchs werden die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse berücksichtigt (vgl. § 28 VSG und § 29 VSV). Zudem wird eine Dispensation in der Regel nur einmal pro Schulstufe gewährt.
Das begründete Dispensationsgesuch ist schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Dies Schulleitung entscheidet über Dispensationsgesuche für einzelne Fächer sowie vom Unterricht bis zu 10 Tagen. Längere Dispensationsgesuche vom Unterricht leitet sie mit einer Empfehlung an die zuständige Leitung Bildung weiter.
Weitere Infos finden Sie beim Volksschulamt.
E
Elternabende
Die Elternabende für den Eintritt in den Kindergarten finden im Februar statt. Diejenigen für den Eintritt in die Sekundarschule erfolgen im September.
Elternmitwirkung
Die IG Elternräte Winterthur ist die Vereinigung der Elternräte und Elternforen der Stadt Winterthur. Sie steht allen Elterngremien offen. Elternmitwirkung ist im Volksschulgesetz verankert. Die Elterngremien übernehmen je nach Bedürfnis ihrer Schulen soziale, kulturelle und integrative Aufgaben. Das Wohl der Kinder und ihre Freude am Schulbetrieb sind unser Leitbild.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite der IG Elternräte, die gesetzliche Grundlage finden Sie hier: Microsoft Word - Anhang 2 OSt.docx (tlex.ch)
F
Ferienplan
Schulferien Stadt Winterthur
G
Gesuche
Grundsätze für die Zuteilung/Anspruch auf einen Schulplatz
Jedes Kind hat das Recht auf einen Schulplatz an seinem Wohnort. Für die Zuteilung in die Schulen per Schuljahresanfang (Kindergarteneintritt und Zyklus- bzw. Stufenwechsel) ist die Schulpflege (Ausschuss Schülerinnen und Schüler) zuständig, für die Zuteilung in die Klassen ist dies die Schulleitung. Bei Zyklus- bzw. Stufenwechsel werden die Klassen neu zusammengesetzt, was zu einem Schulwechsel führen kann.
Bei der Klassenbildung sind folgende gesetzliche Vorgaben (insbesondere Volksschulgesetz und Volksschulverordnung) zu berücksichtigen:
- Ausgewogene Zusammensetzung der Klassen (u.a. ausgeglichene Klassengrössen zwischen den Schulen und Kindergärten, Verteilung der Geschlechter, Leistungsfähigkeit sprachliche und soziale Herkunft)
- Zumutbarkeit des Schulweges für jedes Kind (Länge und Gefährlichkeit, Schulwegdauer)
Schulweg/Einzugsgebiet
Die Stadt Winterthur definiert die Anforderungen an den Schulweg und regelt auch die Ansprüche für einen Schultransport. Der Schulweg ist ein wichtiges Lernfeld der Kinder, weil die Bewältigung des Schulweges zu Fuss (oder bei älteren Kindern mit dem Fahrrad) zusammen mit «Gschpänli» die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördert. Aus diesem Grund werden Kinder derselben Stufe entsprechend ihrer Wohnadresse in der Regel demselben Kindergarten oder derselben Schule zugeteilt. Nicht immer ist dies der am nächst gelegene Kindergarten- oder Schulstandort.
Aufgrund der sich laufend verändernden Kinderzahlen müssen die Einzugsgebiete der Schulen jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Es ist daher möglich, dass ein Kind welches an einer bestimmten Adresse wohnhaft ist, einer anderen Schule zugeteilt wird, als ein älteres Kind, das an derselben Adresse wohnt, jedoch bereits im Vorjahr zugeteilt wurde. Zuteilungen können deshalb von den Erwartungen der Kinder sowie der Eltern und Erziehungsberechtigten abweichen. Es besteht keine freie Schulwahl und damit auch kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung zu einer bestimmten Schule und Klasse.
Zuteilungsgesuche
Die Wohnbevölkerung in der Stadt Winterthur und damit auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler nimmt stetig zu. Jährlich müssen über 4'700 Schülerinnen und Schüler per Schuljahresanfang einer neuen Schule und Klasse zugeteilt werden.
Die Anzahl an Zuteilungsgesuchen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Berücksichtigung aller bzw. einer Mehrheit der Gesuche würde eine den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien entsprechende Klassenbildung verunmöglichen. Die gesetzlichen Kriterien haben gegenüber den individuellen Bedürfnissen im Grundsatz Vorrang.
Ausnahmsweise können in begründeten Fällen bei Vorliegen von zwingenden und belegten Gründen Zuteilungsgesuche behandelt werden, insbesondere bei:
- medizinisch indizierten Gründen (ausführliches Arztzeugnis)
- Betreuung von mehr als 50% ausserhalb des Zuteilungsgebietes gemäss Wohnadresse (Betreuungsvertrag oder -bestätigung)
- Zuteilung von Zwillingen/Drillingen etc.: Ein Vermerk betreffend getrennte oder gemeinsame Klassenzuteilung auf der Kindergartenanmeldung oder eine Mitteilung an die Schulverwaltung genügt
Nicht berücksichtigt werden individuelle und organisatorische Bedürfnisse, wie beispielsweise:
- Familienorganisation (z.B. Arbeitsweg/Arbeitsort der Erziehungsberechtigten, Betreuung von Geschwistern, Betreuung von weniger als 50%, Freizeitkurse)
- Gemeinsame Zuteilung mit Freundinnen oder Freunden
- Zuteilung zu einer bestimmten Lehrperson, in ein bestimmtes Schulmodell (gemischte/getrennte Klassen) oder Halbklassen
Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann das schriftliche Zuteilungsgesuch zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15. März per Post an die Schulverwaltung Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, eingereicht werden. Das Gesuch muss Folgendes beinhalten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum Ihres Kindes und Wohnadresse
- Telefonnummer
- Begründung
- Beilagen/Unterlagen
- Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Bitte beachten Sie, dass der Eingang des Gesuchs nicht bestätigt wird. Die Zuteilungsentscheide erhalten Sie Ende Mai/Anfang Juni per Post.
Gymnasium/Kantonale Mittelschulen
Um an eine kantonale Mittelschule aufgenommen zur werden, müssen Schülerinnen und Schüler die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) absolvieren. Informationen zu Anmeldung, Aufnahme und Prüfungsanforderungen sind unter https://www.zentraleaufnahmepruefung.ch/ zu finden.
Das VSA empfiehlt den Gemeinden, auf freiwilliger Basis eine Prüfungsvorbereitung für die Zentralen Aufnahmeprüfungen anzubieten. Die Eltern/Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern der 5. Klasse werden am Schulischen Standortgespräch im zweiten Semester durch die Klassenlehrperson über das Angebot des Vorbereitungskurses im folgenden Schuljahr und die Aufnahmebedingungen informiert. Die Anmeldung zur Prüfungsvorbereitung erfolgt bis zum 15. September (KW 37) der 6. Klasse mittels Anmeldetalon über die Klassenlehrperson.
Chance Winterthur orientiert sich am Förderprogramm ChagALL (www.chagall.ch) und zeichnet sich durch eine enge Begleitung während der Vorbereitungsphase aus. Erfahrene und kompetente Lehrpersonen unterrichten die Jugendlichen zweimal wöchentlich in Kleingruppen und bereiten sie fachlich auf die Aufnahmeprüfung an die Zürcher Mittelschulen vor. Dabei werden auch Selbstvertrauen, Lern- und Arbeitstechniken gefördert.
H
Homeschooling
Der Kanton Zürich erlaubt es grundsätzlich, Kinder privat zu unterrichten oder unterrichten zu lassen – heute oft auch «Homeschooling» genannt. Dabei dürfen an einem Ort gleichzeitig maximal fünf schulpflichtige Kinder unterrichtet werden. Vor dem Start des Privatunterrichts müssen die Eltern dies der Schulgemeinde ihres Wohnortes und der Aufsicht Privatschulen melden. Mit dem Privatunterricht darf erst begonnen werden, wenn die Aufsicht Privatschulen die vollständige und korrekte Meldung bestätigt hat.
Weitere Infos finden Sie beim Volksschulamt.
I
Informationsveranstaltungen
Die Elternabende für den Eintritt in den Kindergarten finden im Februar statt. Diejenigen für den Eintritt in die Sekundarschule erfolgen im September.
J
Jokertage
Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen fernbleiben. Für den Bezug von Jokertagen müssen die Eltern kein Gesuch stellen, es genügt eine vorgängige schriftliche Information der Lehrperson oder Schulleitung.
Bei Bezug eines halben Jokertages wird ein ganzer Tag angerechnet. Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden (§ 30 VSV).
Weitere Infos finden Sie beim Volksschulamt.
K
Klassenzuteilung
Grundsätze für die Zuteilung/Anspruch auf einen Schulplatz
Jedes Kind hat das Recht auf einen Schulplatz an seinem Wohnort. Für die Zuteilung in die Schulen per Schuljahresanfang (Kindergarteneintritt und Zyklus- bzw. Stufenwechsel) ist die Schulpflege (Ausschuss Schülerinnen und Schüler) zuständig. Bei Zyklus- bzw. Stufenwechsel werden die Klassen neu zusammengesetzt, was zu einem Schulwechsel führen kann. Für die übrigen Zuteilungen zu den Schulen (z.B. Zuzug während des laufenden Schuljahres) zu den Schulen ist die Leitung Bildung zuständig. Die Zuständigkeit für die Zuteilung in die Klassen liegt bei der Schulleitung.
Bei der Schul- und Klassenzuteilung sind folgende gesetzliche Vorgaben (§ 25 VSV) zu berücksichtigen:
- Ausgewogene Zusammensetzung der Klassen (u.a. ausgeglichene Klassengrössen zwischen den Schulen und Kindergärten, Verteilung der Geschlechter, Leistungsfähigkeit sprachliche und soziale Herkunft)
- Zumutbarkeit des Schulweges für jedes Kind (Länge und Gefährlichkeit, Schulwegdauer)
Schulweg/Einzugsgebiet
Die Stadt Winterthur definiert die Anforderungen an den Schulweg und regelt auch die Ansprüche für einen Schultransport. Der Schulweg ist ein wichtiges Lernfeld der Kinder, weil die Bewältigung des Schulweges zu Fuss (oder bei älteren Kindern mit dem Fahrrad) zusammen mit «Gschpänli» die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördert. Aus diesem Grund werden Kinder derselben Stufe entsprechend ihrer Wohnadresse in der Regel demselben Kindergarten oder derselben Schule zugeteilt. Nicht immer ist dies der nächstgelegene Kindergarten- oder Schulstandort. Es besteht keine freie Schulwahl und damit auch kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung zu einer bestimmten Schule und Klasse.
M
Mechatronik Schule Winterthur (MSW)
Die Mechatronik Schule Winterthur (MSW) ist ein Ausbildungszentrum der Stadt Winterthur für technische Berufe. Mit der Integration von Berufsfachschule und Produktionsbetrieb unter einem Dach lassen sich Theorie und Praxis optimal aufeinander abstimmen.
https://www.msw.ch
Medien
Beschlüsse der Schulpflege finden Sie unter folgendem Link.
Mittagsbetreuung Sekundarstufe
Jugendliche der Sekundarstufe der Stadt Winterthur haben die Möglichkeit, im Zeitraum zwischen der Blockzeit am Morgen und dem Nachmittagsunterricht zwischen 12:00 - 13:30 Uhr an einem Mittagstisch teilzunehmen.
Weitere Infos finden Sie auf der folgenden Seite:
Schulergänzende Betreuung Sekundarstufe
P
Primarschule
Die Primarstufe schliesst an den Kindergarten oder die Grundstufe an und dauert sechs bzw. nach der Grundstufe fünf Jahre. In der Primarstufe werden in der Regel alle Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsklassen unterrichtet. Die ersten drei Jahre der Primarstufe bilden die Unterstufe, die 4. bis 6. Klasse werden zur Mittelstufe zusammengefasst.
Weitere Infos finden Sie hier.
Profil.Berurfsvorbereitung
Profil. unterstützt Jugendliche bei der Berufsfindung und begleitet sie beim Einstieg in den Beruf.
Weitere Infos finden Sie hier.
Q
Qualität in multikulturellen Schulen (QUIMS)
QUIMS ist ein Programm zur Schul- und Unterrichtsentwicklung, mit dem Ziel Bildungsbenachteiligungen zu reduzieren. Es unterstützt Schulen mit vielen Schülerinnen und Schülern aus fremdsprachigen, zugewanderten und sozial benachteiligten Familien.
Weitere Infos finden Sie beim Volksschulamt.
R
Raumvermietungen
In Winterthur gibt es ein vielfältiges Angebot an Räumen, die gemietet werden können. Freizeitanlagen, Waldhütten, Räume für Feste, Sitzungen oder kulturelle Veranstaltungen sowie Kurs- und Seminarräume.
Weitere Infos finden Sie hier.
Rückstellungen
Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Kindergarten) ist im Einzelfall möglich, wenn der Entwicklungsstand des Kindes es als angezeigt erscheinen lässt und den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann (vgl. § 3 VSV).
Weitere Infos finden Sie hier.
S
Sekundarschule
Die drei Schuljahre von der 7. bis zur 9. Klasse bilden die Sekundarstufe. In der Sekundarstufe können zwei oder drei Abteilungen mit unterschiedlichen Anforderungen gebildet und mit A, B und C bezeichnet werden, wobei A die anspruchsvollste Abteilung ist.
Weitere Infos finden Sie hier.
Sch
Schulärztlicher Dienst
Schulärztlicher Dienst
Schulbestätigungen
Kinderzulage SVA (bestätigt nur aktuelles Schuljahr)
Zuständigkeit bei aktueller Schule
Schulen A-Z — Stadt Winterthur
Einbürgerung/anderer Grund (bestätigt alle besuchten Schuljahre in Winterthur)
Zuständigkeit bei der Schulverwaltung
Schulverwaltung — Stadt Winterthur
Ausgetretene Schülerinnen und Schüler
Zuständigkeit beim Stadtarchiv Winterthur
Stadtarchiv — Stadt Winterthur
Schulen
Schulstandorte
Schulergänzende Betreuung
Schulergänzende Betreuung
Schulpflege
Schulpflege Winterthur (WSP)
Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) der Stadt Winterthur ist eine öffentliche Beratungsstelle mit dem Ziel, Eltern, Kinder/Jugendliche und schulische Fachpersonen zu begleiten.
Weitere Infos unter Schulpsychologischer Dienst
Schulsozialarbeit
Soziale Arbeit in der Schule oder Schulsozialarbeit (SSA) ist heute ein weit verbreitetes Angebot im Schulkontext.
Weitere Infos finden Sie hier.
Schulweg
Der Schulweg ist wichtig, denn auch auf dem Schulweg lernt Ihr Kind!
Mit der Botschaft "Auch auf dem Schulweg lernt Ihr Kind!" möchten wir Sie als Eltern dafür sensibilisieren, dass Kinder den Schulweg zu Fuss und später allenfalls auch mit dem Velo zurücklegen. Das Absolvieren des Schulwegs mit Muskelkraft ist für Kinder sehr wertvoll. Es steigert die körperliche Leistungsfähigkeit, begünstigt die geistige Entwicklung, ist wichtig für die Gesundheit und fördert soziale Kontakte. Kinder wollen wachsen – auch innerlich. Auf dem Schulweg pflegen sie Freundschaften, tragen Konflikte aus und entdecken ihre Umgebung. Der Schulweg ist ein Freiraum, in dem die Kinder für einmal selbständig unterwegs sind. Dadurch können sie Erfahrungen sammeln, die für ihre persönliche Entwicklung wichtig sind. Das stärkt ihr Selbstbewusstsein und fördert ihre Eigenverantwortung. Zudem ist es gesund, wenn die Kinder zu Fuss zur Schule gehen. Kinder, die sich genügend bewegen, sind leistungsfähiger und können sich besser konzentrieren. Bewegung und frische Luft beugen gesundheitlichen Problemen vor und sind wichtig für die körperliche Entwicklung.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Verkehrsinstruktoren der Stadtpolizei Winterthur empfehlen, dass die Kinder des Kindergartens und der Unterstufe auf Kickboard usw. verzichten und den Schulweg zu Fuss zurücklegen.
Schulwegdistanzen
In der Stadt Winterthur gelten für die Kindergarten- und Primarstufe in der Regel folgende Fussweg-Distanzen:
- Kindergarten: 1600 m
- erste Klasse: 1800 m
- zweite, dritte Klasse: 2000 m
- Mittelstufe: 2500 m
Für die Sekundarstufe gilt eine Distanz von maximal 5000 m. Sofern die Benutzung eines Fahrrades nicht zumutbar ist, gilt eine Fussweg-Distanz von 3000 m.
Schultransporte
Ein Anspruch auf einen Schülertransport (i.d.R. ÖV-Abonnement) besteht nur, wenn das Kind einer Schule zugeteilt wird, die ausserhalb der gesetzlichen Schulweg-Distanzen liegt. Über weitere Berechtigungen entscheidet die Leitung Bildung. Dabei berücksichtigt sie folgende Kriterien:
- Person der Schülerin oder des Schülers (Alter, Gesundheitszustand)
- Art des Schulwegs (Länge, Höhenunterschied und Beschaffenheit)
- Gefährlichkeit des Weges (Topographie, Verkehr)Schulwegsicherung
Schulzahnärztlicher Dienst
Der Schulzahnärztliche Dienst (SZD) ist für die Schulzahnpflege gemäss dem kantonalem Gesundheitsgesetz zuständig.
Weitere Infos unter Schulzahnärztlicher Dienst.
Schulzuteilung
Grundsätze für die Zuteilung/Anspruch auf einen Schulplatz
Jedes Kind hat das Recht auf einen Schulplatz an seinem Wohnort. Für die Zuteilung in die Schulen per Schuljahresanfang (Kindergarteneintritt und Zyklus- bzw. Stufenwechsel) ist die Schulpflege (Ausschuss Schülerinnen und Schüler) zuständig. Bei Zyklus- bzw. Stufenwechsel werden die Klassen neu zusammengesetzt, was zu einem Schulwechsel führen kann. Für die übrigen Zuteilungen zu den Schulen (z.B. Zuzug während des laufenden Schuljahres) zu den Schulen ist die Leitung Bildung zuständig. Die Zuständigkeit für die Zuteilung in die Klassen liegt bei der Schulleitung.
Bei der Schul- und Klassenzuteilung sind folgende gesetzliche Vorgaben (§ 25 VSV) zu berücksichtigen:
- Ausgewogene Zusammensetzung der Klassen (u.a. ausgeglichene Klassengrössen zwischen den Schulen und Kindergärten, Verteilung der Geschlechter, Leistungsfähigkeit sprachliche und soziale Herkunft)
- Zumutbarkeit des Schulweges für jedes Kind (Länge und Gefährlichkeit, Schulwegdauer)
Schulweg/Einzugsgebiet
Die Stadt Winterthur definiert die Anforderungen an den Schulweg und regelt auch die Ansprüche für einen Schultransport. Der Schulweg ist ein wichtiges Lernfeld der Kinder, weil die Bewältigung des Schulweges zu Fuss (oder bei älteren Kindern, mit dem Fahrrad) zusammen mit «Gschpänli» die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördert. Aus diesem Grund werden Kinder derselben Stufe entsprechend ihrer Wohnadresse in der Regel demselben Kindergarten oder derselben Schule zugeteilt. Nicht immer ist dies der nächstgelegene Kindergarten- oder Schulstandort. Es besteht keine freie Schulwahl und damit auch kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung zu einer bestimmten Schule und Klasse.
St
Stadtplan
Stadtplan
T
Tagesstrukturen
Weitere Infos unter Schulergänzende Betreuung.
Textiles und Technisches Gestalten (TTG)
In der 1. Klasse der Sekundarschule haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit das Freifach „Textiles und Technisches Gestalten“ zu besuchen. Der Kurs wird während eines Schuljahres im Umfang von 2 Lektionen pro Woche geführt. Das Freifach besteht sowohl aus dem Teilbereich Textiles Gestalten (Nähen, Kleidernähen, Arbeiten mit Ton + Papier) als auch aus dem Teilbereich Technisches Gestalten (Arbeiten mit Holz und/oder Kunststoff). Die Anmeldung für dieses Freifach ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr. Den Anmeldebrief erhalten Eltern im Januar der 6. Klasse.
U
Übertritt 6. Klasse in die Sekundarschule
Die Zuteilung zu einer der Abteilungen (A, B, C) in der Sekundarschule erfolgt auf Grund einer Gesamtbeurteilung anlässlich eines Gesprächs, an welchem die Klassenlehrperson und mindestens ein Elternteil/eine sorgeberechtigte Person teilnehmen. Die Gespräche werden üblicherweise in Anwesenheit der Schülerin oder des Schülers geführt und finden zwischen dem 15.1. und 15.3. statt.
Weitere Infos finden Sie beim Volksschulamt.
Ukraine
Informationen in Ukrainisch finden Sie hier.
Umzug innerhalb Winterthur
Die Eltern melden sich bei der Schulverwaltung, sobald ein Umzug bekannt und definitiv ist. Eine allfällige Umteilung in eine neue Schule wird geprüft.
Der Schulweg wird grundsätzlich zu Fuss und ab der Oberstufe unter Umständen auch mit dem Fahrrad zurückgelegt. Wird einem Gesuch der Eltern um Verbleib in der bisherigen Schule entsprochen, haben die Schülerinnen und Schüler kein Anrecht auf einen Schulwegtransport oder ein Abonnement von Stadtbus, wenn die Schule ausserhalb der massgebenden Schulwegdistanz liegt. Allfällige Kosten für Transport und Verpflegung gehen zu Lasten der Eltern.
Die Eltern melden die Adressänderung der Schulverwaltung.
Die Anordnung erfolgt schriftlich an die Eltern. Sie sind gebeten, den Briefkasten korrekt und zeitnah anzuschreiben.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Schulverwaltung.
V
Verkehrsinstruktion
Mehr Lehrer als Polizist!
Dem ersten Polizisten begegnet fast jede Winterthurerin und fast jeder Winterthurer im Alter von zirka vier Jahren. Dann nämlich, wenn sie im Kindergarten von einer Verkehrsinstruktorin oder Verkehrsinstruktor besucht und unterrichtet werden. Verkehrsinstruktoren sind mehr Lehrer als Polizisten.
Weitere Infos finden sie unter Verkehrsinstruktion.
Volksschulamt VSA
Das Volksschulamt ist zuständig für schulorganisatorische Aufgaben und die Verwaltung des Lehrpersonals. Die Abteilungen unterstützen die Schulen in der Personaladministration, in Fragen zu Unterricht, Lehrplan und Lehrmitteln. Sie übernehmen Koordinations-, Aufsichts- und Beratungsaufgaben für den Sonderschulbereich. Sie beraten Behörden, Schulleitungen und Schulverwaltungen. Der Stab Recht bietet Rechtsberatungen für Schulbehörden, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte an.
Weitere Infos finden Sie beim Volksschulamt.
Vorzeitige Einschulung
Seit dem Schuljahr 2018/19 als der Stichtag für die Einschulung der Kinder, die bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet haben, eingeführt wurde, ist eine frühzeitige Einschulung nicht mehr möglich (vgl. § 3 und 5 VSG). Gesuche können deshalb nicht mehr bewilligt werden.
W
Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb der Schweiz oder ins Ausland
Die Eltern melden den Wegzug der Schulverwaltung, sobald der Wegzug bekannt und definitiv ist. Die Schulverwaltung meldet diese Kinder der neuen Schulgemeinde. Dies geschieht anhand einer Schülerüberweisung, welche die Schulverwaltung von der abgebenden Schule anfordert. Die neue Schulgemeinde ist verpflichtet, die Kinder per Umzugsdatum oder so schnell wie möglich einer Schule und Klasse zuzuteilen.
Kurzfristige Wegzüge melden die Eltern auch der neuen Schulgemeinde.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland ziehen, müssen sich selber bei der Schule des neuen Wohnortes melden. Die Zeugnisse werden von der abgebenden Klassenlehrperson direkt den Eltern ausgehändigt.
Z
Zeugnisse
Die Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist ein fester Bestandteil der Volksschule. Beurteilt werden die Leistungen in den Fachbereichen, die Lernentwicklung und das Verhalten.
Weitere Infos finden Sie beim Volksschulamt.
Verlorene Zeugnisse können beim Stadtarchiv angefordert werden.
Zuzug nach Winterthur
Alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 4 bis 16 Jahren haben das Recht, die öffentliche Volksschule zu besuchen. Die Schulpflicht dauert 11 Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss der Volksschule. Die Kinder und Jugendlichen haben die Pflicht, einen staatlichen oder privaten Schulunterricht zu besuchen. Das Schulrecht und die Schulpflicht gelten für alle Kinder im schulpflichtigen Alter, die im Kanton Zürich Wohnsitz haben – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Die Eltern melden sich bei der Schulverwaltung, sobald der Zuzug definitiv ist. Die Schulgemeinde Winterthur wiederum ist verpflichtet, diese Kinder ab Aufenthaltsbeginn oder so schnell wie möglich einer Schule und Klasse zuzuteilen.
Der Schulweg wird grundsätzlich zu Fuss und ab der Oberstufe unter Umständen auch mit dem Fahrrad zurückgelegt. Nur bei sehr gefährlichen Wegen oder bei Zuweisung in eine weit entfernte Schule wird ein Schulbustransport organisiert oder ein Billett für den Stadtbus geprüft.
Die Eltern reichen das Eintrittsblatt bei der Schulverwaltung ein. Sobald der Zuzug gemeldet ist, wird die Organisation der Zuteilung in die Wege geleitet. Die Zuteilungsanordnung erfolgt schriftlich an die Eltern. Die Eltern sind gebeten, den Briefkasten korrekt und zeitnah anzuschreiben.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Schulverwaltung: