Stadtarchiv
Archive sind Einrichtungen zur Bewahrung, Erschliessung und Vermittlung einer dauerhaften dokumentarischen Überlieferung, die rechtlichen, administrativen, kulturellen und wissenschaftlichen Zwecken dient. Das Stadtarchiv Winterthur kommt diesem Auftrag für das Stadtgebiet von Winterthur nach.
Das Stadtarchiv übernimmt und sichert schriftliche, elektronische und andere Aufzeichnungen von Behörden und der Verwaltung der Stadt Winterthur sowie ergänzende Unterlagen, insbesondere dazugehörige Verzeichnisse. Es steht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der wissenschaftlichen Forschung wie auch der Stadtverwaltung offen.
Das Stadtarchiv übernimmt auch Dokumente aus privatem Besitz, die für die Geschichte der Stadt Winterthur von Bedeutung sind.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für das Stadtarchiv Winterthur bilden das Kantonale Archivgesetz und die dazugehörige Kantonale Archivverordnung sowie das Informations- und Datenschutzgesetz.
Das Stadtarchiv Winterthur gilt als Archiv mit Fachpersonal und hat als solches in seinem Zuständigkeitsbereich sinngemäss die gleichen Rechte wie das Staatsarchiv.