Rückstellung von der Schulpflicht
Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Kindergarten) ist im Einzelfall möglich; und zwar dann, wenn für ein Kind aufgrund von Entwicklungsverzögerungen Schwierigkeiten zu erwarten sind, die auch mit sonderpädagogischen Massnahmen nicht zu bewältigen sind. Der Entscheid liegt bei der Leitung Bildung. Sie kann weitere Abklärungen vornehmen oder anordnen.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten reichen schriftlich ein begründetes und unterschriebenes Gesuch bei der Schulverwaltung ein:
8403 Winterthur
Beilagen:
- Bericht Kinderarzt/Kinderärztin welche/r sich zum Entwicklungsrückstand und möglichen sonderpädagogischen Massnahmen äussert, oder
- Bericht Heilpädagogische Frühberatung oder
- Bericht Schulpsychologischer Dienst der Stadt Winterthur
- Evtl. Einschätzung der Spielgruppen- oder Kitaleitung (siehe unten)
Standorte der Kitas |
Spielgruppen in Winterthur |
Einschätzungsbogen
Titel | Typ | Grösse |
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Digitale Vorlage: Einschätzungsbogen Spielgruppe_Kita zu Rückstellung Kindergarten.pdf | 444.3 KB | |
Papiervorlage: Einschätzungsbogen Spielgruppe_Kita zu Rückstellung Kiga.docx | 52.6 KB |