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Grundstückgewinn

Ihre Liegenschaft steht in der Stadt Winterthur? Neu: Online-Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer!  

Wird bei Veräusserung eines Grundstückes ein Gewinn erzielt, ist dieser zu versteuern.

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Objektsteuer, weshalb ausschliesslich der erzielte Gewinn und die Besitzesdauer Bemessungsgrundlagen bilden.

Als Gewinn wird jene Wertsteigerung bezeichnet, welche nicht durch Leistungen des Grundeigentümers entstanden ist.

Wertzunahmen, welche auf Leistungen des Grundeigentümers zurückzuführen sind, können als Anlagekosten steuermindernd angerechnet werden.

Planen Sie Ihr Grundstück zu verkaufen? Möchten Sie wissen, wie hoch die Grundstückgewinnsteuer mutmasslich ausfallen wird? Mit unserem Online-Formular für eine provisorische Berechnung der Grundstückgewinnsteuer können Sie eine entsprechende Anfrage an das Steueramt Winterthur stellen. Sie erhalten im Normalfall innerhalb fünf Tagen die gewünschte Antwort. Die Anfrage ist kostenlos, sofern sie in Zusammenhang mit einer kommenden Handänderung steht.

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