Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Fristerstreckung Steuererklärung Grundstückgewinn

Ist es Ihnen nicht möglich, innert gegebener Frist die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer einzureichen? Mit dem untenstehenden Online-Formular können Sie eine Verlängerung der Einreichefrist beantragen.

Bitte verwenden Sie die auf dem Begleitbrief zur Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer angedruckte GR-Nr sowie PID.

Die Fristerstreckung gilt als gewährt, sofern Sie von uns innert Wochenfrist keinen Gegenbericht per Mail erhalten.

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

Fusszeile