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Gewinn- und Steuerberechnung

Grundstückgewinn

Als steuerbarer Grundstückgewinn gilt die Differenz zwischen den Anlagekosten und dem Veräusserungserlös. Zu den Anlagekosten gehören insbesondere:

  • Erwerbspreis oder Verkehrswert vor 20 Jahren (bei längerem Besitz)
  • wertvermehrende Aufwendungen
  • übliche Mäklerprovision
  • Insertionskosten
  • Handänderungsabgaben
  • Baukreditzinsen bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen

Liegenschaftenhändler können weitere Aufwendungen geltend machen, sofern sie auf deren Berücksichtigung bei der Einkommens- bzw. Gewinnsteuer ausdrücklich verzichtet haben.

Als Veräusserungserlös gilt der Verkaufspreis mit Einschluss aller weiteren Leistungen des Erwerbers.

Grundstückgewinnsteuer

Bis zu einem Grundstückgewinn von Fr. 100'000.- gilt ein progressiver Steuertarif, darüber erfolgt eine lineare Besteuerung von 40% des steuerbaren Gewinns.

Bei einer Besitzesdauer von weniger als einem Jahr erhöht sich die nach dem Grundtarif berechnete Steuer um 50% und bei weniger als zwei Jahren um 25%.

Bei einer Besitzesdauer von 5 Jahren ermässigt sich die nach dem Grundtarif berechnete Steuer um 5%. Für jedes weitere Jahr erhöht sich die Ermässigung um 3%, bis zum Maximum von 50% nach 20 Jahren.

Grundstückgewinne unter Fr. 5'000.- werden nicht besteuert.

Anfrage für die provisorische Berechnung der Grundstückgewinnsteuer

Eine solche Anfrage soll die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Kontaktdaten der anfragenden Person sowie Vollmacht, Mäklervertrag, Verkaufsauftrag bei Vertretung der Verkäuferschaft
  • Name und Kontaktdaten der Verkäuferschaft
  • Angaben zum Verkaufsobjekt wie Katasternummer, Strasse, Kurzbeschrieb der Stockwerkeigentumseinheit
  • Verkaufspreis
  • Geplanter Zeitpunkt der Handänderung und Name der Käuferschaft
  • Vertragsentwurf falls vorhanden

Bitte verwenden Sie dazu unser Online-Formular für eine provisorische Berechnung der Grundstückgewinnsteuer. Wenn Sie Ihre Anfrage in schriftlicher Form bei uns einreichen möchten, senden Sie bitte die Unterlagen an folgende Adresse: 

Steueramt der Stadt Winterthur
Grundsteuern
8403 Winterthur

Anschliessend werden wir Ihnen unsere Berechnung der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer und die Kontoverbindung für die Überweisung des Depots zukommen lassen. Bei Berechnungen, welche nicht im Zusammenhang mit einer konkreten Handänderung stehen, werden unsere Leistungen in Rechnung gestellt.

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

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