Liegenschaftenbewertung 2025
Haben Sie im Jahr 2025 eine Liegenschaft erworben oder umfassend renoviert? In den nächsten Tagen erhalten Sie eine Liegenschaftenbewertung für die Steuerperiode 2025. Bitte bewahren Sie dieses Schreiben auf und übertragen die festgelegten Werte in Ihre Steuererklärung 2025. Beachten Sie hierzu unser FAQ Liegenschaften.
Betreffend Kapitalisierung eines MFH möchten wir Sie auf unser Online Formular hinweisen.




