Liegenschaften

Besitzen Sie eine Liegenschaft, müssen Sie die daraus gewonnen Einkünfte und den Steuerwert deklarieren. Im Gegenzug können Sie Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen und die Hypothekarschuld von den Steuern abziehen.

Neubewertung der Liegenschaften ab 2026

Aufgrund zweier Gerichtsentscheide passt der Regierungsrat die Regeln zur Bewertung von Liegenschaften und zum Eigenmietwert an. Die neue Weisung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt somit erstmals für die Steuerperiode 2026.

Das Steueramt Winterthur wird auf Anfrage keine Vorberechnungen hinsichtlich der individuellen Auswirkungen durchführen. Die neuen Bewertungen werden voraussichtlich Anfang 2027 an alle Eigentümer:innen von Liegenschaften in Winterthur versendet.

Was Sie angeben müssen

Zum steuerbaren Einkommen gehören die Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung sowie der Eigenmietwert von selbst bewohntem Wohneigentum.

In bestimmten Fällen kann der Eigenmietwert reduziert werden. Das ist möglich, wenn Sie Ihr Wohneigentum wegen eines kleineren Wohnbedürfnisses (zum Beispiel nach dem Auszug der Kinder) nur noch teilweise nutzen. Bei einer Wohnung oder einem Haus mit vier bis sechs Zimmern wird jedoch in der Regel keine Reduktion gewährt, wenn dort zwei oder mehr Personen wohnen.

Was Sie abziehen können

Bei Liegenschaften im Privatvermögen können Sie Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Kosten für die Verwaltung durch Dritte von den Steuern abziehen.

Für diese Abzüge gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie machen den Pauschalabzug geltend
  • Sie ziehen die tatsächlichen Kosten ab

Der Pauschalabzug beträgt 20 Prozent des Bruttomietertrags jeder Liegenschaft. Bei vermieteten Liegenschaften werden Entschädigungen für Heizung, Warmwasser und Treppenhausreinigung vorher abgezogen. Wenn Sie den Pauschalabzug wählen, können Sie keine weiteren Unterhaltskosten abziehen. Ausgenommen sind Baurechtszinsen.

Wenn Sie die tatsächlichen Kosten abziehen möchten, legen Sie der Steuererklärung eine Aufstellung mit den einzelnen Aufwendungen bei (beispielsweise Datum, Art der Leistung, Empfänger und Betrag).

Ebenfalls abzugsfähig sind Kosten für Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Nutzung erneuerbarer Energien, sofern diese nicht durch Beiträge oder Subventionen finanziert wurden.

Für diesen Inhalt zuständig

Steueramt

Steueramt Winterthur
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
13.30–16.00 Uhr
  • Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
  • Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass
  • Seite erstellt am
  • Inhalt zuletzt aktualisiert am
Zurück zu «Steuererklärung»