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Online-Steuererklärung Grundstückgewinn

Bei einer Handänderung ist innerhalb von 30 Tagen eine Grundstückgewinnsteuererklärung einzureichen. 

Neu können Sie dies online erledigen, wenn die betroffene Liegenschaft in Winterthur liegt. 

Innerhalb des Online-Formulars werden laufend Unterlagen verlangt. Bitte halten Sie diese in elektronischer Form bereit. Pro Position ein separates Dokument. Jedes Dokument nicht grösser als 15 MB. Die gängigen Formate werden akzeptiert. 

  • Kaufvertrag
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Kaufvertrag des Ersatzobjektes 
  • ggf. Belege für sämtliche geltend gemachten Aufwendungen wie z.B.:
    • Rechnungen zum Nachweis der wertvermehrenden Aufwendungen
    • Rechnungen über die Mäklerprovisionen
    • Rechnungen des Notariates 
    • Abrechnung Vorfälligkeitsentschädigung (Bank)
    • etc.

Ferner wird Folgendes verlangt:

  • GR-Nr. (diese finden Sie auf der Steuererklärung)
  • IBAN für allfällige Rückzahlungen

Beim Ausfüllen gilt:

  • Bei Inaktivität von zirka 15 Minuten wird das Formular automatisch inaktiv und kann nicht weiterbearbeitet werden. Der Inhalt wird nicht gespeichert.

  • Wenn Sie Probleme mit der Darstellung oder Funktionalität haben, können Sie den Vollbildmodus verwenden.

  • Bei den Betragsfeldern sind nur ganze Zahlen ohne Rappen zulässig. Vorzeichen, Dezimaltrennzeichen sowie Gruppierungszeichen werden nicht erkannt.

Wenn die Steuererklärung vollständig ausgefüllt und abgeschickt wurde, kann sie direkt im Anschluss als PDF heruntergeladen werden. Sie erhalten automatisch ein Bestätigungsmail inklusive diesem PDF.

Das Steueramt Winterthur prüft die Steuererklärung und bereitet den Veranlagungsentscheid vor. Die Fälle werden chronologisch nach Eingangsdatum verarbeitet. 

Weitere Informationen.

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