Teilrevision Baulinien 2021
Die Baulinien-Teilrevision 2021 umfasst drei Anträge zur Anpassung von Verkehrsbaulinien. Neben einem privaten Antrag beim Juchpark sichern die beiden weiteren Anträge den erforderlichen Raum für den Ausbau der Buswendeschlaufe Härti in Wülflingen und den Korridor zwischen St. Gallerstrasse und Ohrbühlstrasse.
Verkehrsbaulinien dienen in erster Linie der Freihaltung von Land für Infrastrukturbauten der öffentlichen Hand. Für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer begrenzen sie den Raum, der ihnen für eine bauliche Entwicklung und die Anordnung von Bauten zur Verfügung steht.
In der aktuellen Teilrevision werden drei Anträge auf Änderungen von Verkehrsbaulinien beantragt:
Die eine Änderung betrifft die Buswendeschlaufe Härti in Wülflingen. Hier soll mit der Baulinienänderung Raum für den Ausbau der Buswendeschlaufe geschaffen werden. In der neu konzipierten Buswendeanlage soll Platz für zwei Doppelgelenkbusse mit einer unabhängigen Wegfahrtmöglichkeit, einem überdachtem Wartebereich und Abstellplätzen für Velos geschaffen werden. Die Realisation des Strassenbauprojekts ist frühestens ab 2025 geplant.
Die zweite Anpassung erfolgt auf Antrag einer Grundeigentümerschaft am Juchpark. Mit der vorgesehenen Verschiebung der Baulinie werden sowohl der Grenzabstand, die Vorgaben der Quartiererhaltungszone Ruhtal sowie die Bauabsicht des Grundeigentümers berücksichtigt.
Mit der dritten Anpassung wird der Korridor zwischen St. Gallerstrasse und Ohrbühlstrasse gesichert. Dieser Abschnitt wurde bereits 2016 im regionalen Richtplan als regionale Verbindungsstrasse eingetragen. Damit wurde die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, um mittels Baulinie den künftigen Strassenraum auch grundeigentümerverbindlich zu sichern. Diese Verbindung wird im Zusammenhang mit den Optimierungen beim Ohrbühlkreisel benötigt und hat einen mittelfristigen Realisierungshorizont.
Das Stadtparlament hat der Baulinienvorlage mit Beschluss vom 31. Oktober 2022 zugestimmt. Link zu den Unterlagen
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung vom 14. April 2023 (2023/8504) die Revision der Verkehrsbaulinien genehmigt.
Im Rahmen der 30-tägigen Rekursfrist ist gemäss Teilrechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 26. Juni 2023 einzig gegen den Abschnitt der Verkehrsbaulinie Ohrbühlstrasse - St. Gallerstrasse ein Rechtsmittel ergriffen worden. Zu den übrigen Abschnitten der Teilrevision 2021 wurde kein Rechtsmittel ergriffen. Die Revision der Baulinien (Teilrevision 2021) tritt (mit Ausnahme der Verkehrsbaulinie Ohrbühlstrasse - St. Gallerstrasse) am 1. Oktober 2023 in Kraft. Das Baurekursgericht hat den Rekurs bezüglich Verkehrsbaulinie Ohrbühlstrasse - St. Gallerstrasse am 4. April 2024 abgewiesen. Gegen diesen Entscheid wurde innert der Frist kein Rechtsmittel eingereicht, womit auch die Festsetzung dieser Baulinie rechtskräftig geworden ist. Somit wird auch die Revision der Baulinien (Teilrevision 2021) Abschnitt Ohrbühlstrasse – St. Gallerstrasse auf den 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt.