Amt für Baubewilligungen

Wer baut, gestaltet das Siedlungsgebiet und beeinflusst die Umwelt. Deshalb braucht es Gesetze, Vorschriften und Regeln. Das Amt für Baubewilligungen sorgt dafür, dass die Vorgaben eingehalten werden. Zudem begleitet es Planende und Bauwillige bei ihren Bauvorhaben.
Holzbauteil wird mit Kran auf Baustelle gehoben.
© Gabriele Toppan

Aufgabengebiete

Bauinspektorat

Das Bauinspektorat wird vom Stadtbauinspektor geführt und leitet alle Baubewilligungsverfahren. Die Projektleiter:innen prüfen die Baugesuche und kontrollieren, ob die baupolizeirechtlichen Bestimmungen eingehalten sind. Sie beziehen weitere städtischen Fachstellen mit ein, holen die notwendigen kantonalen Bewilligungen ein und bereinigen allfällig entstandene Widersprüche. Als Ergebnis ihrer Arbeit liegt ein Antragsentwurf eines baurechtlichen Entscheids vor.

Feuerpolizei

Die Feuerpolizei kümmert sich um den vorbeugenden Brandschutz. Damit schützt sie Menschen, Tiere und Sachwerte vor den Folgen von Bränden.

Zur Feuerpolizei gehört auch die Feuerungskontrolle. Sie prüft und bewilligt kleine Feuerungsanlagen, zum Beispiel Heizungen. Sie kontrolliert dabei auch, wie stark diese Anlagen die Luft belasten. Ausserdem sorgt sie dafür, dass alle Wärmeanlagen und Motoren die nötige Bewilligung erhalten.

Energie und Technik

Die Abteilung Energie und Technik – auch Energiefachstelle genannt – erbringt wichtige Beratungsleistungen. Sie sorgt im Baubewilligungsverfahren dafür, dass die rechtlichen Grundlagen zu den Themen Energie, Lärm, Gebäudetechnik, Gebäudeschadstoffe und Strahlung eingehalten werden. Sie ist ausserdem zuständig für die kommunale Energieplanung und bewirtschaftet das Energieportal.

Kanzlei

Die Kanzlei des Amts für Baubewilligungen ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund ums Bauen. Sie:

  • erteilt allgemeine baurechtliche Auskünfte,
  • nimmt Baugesuche entgegen,
  • stellt Gesuchsunterlagen sowie Planungs- und Rechtsgrundlagen zur Verfügung,
  • informiert Sie über aktuelle Bauprojekte. Sie zeigt Ihnen auch Planauflagen.

Einsicht ins Baugesuchsarchiv: Berechtigte Personen können Akten aus dem Baugesuchsarchiv einsehen oder Auszüge verlangen. Mehr dazu erfahren Sie unter «Wie kann ich Einsicht in Bauarchivakten nehmen?».

Verdacht auf Baurechtswidrigkeiten: Vermuten Sie illegale Bauten, illegale Nutzungen oder eine vernachlässigte Liegenschaft («Gammelliegenschaft»)? Melden Sie dies der Kanzlei. Sie nimmt Anzeigen entgegen.

Organisation

Kontakt

Benjamin Stadler

Amtsleiter / Bausekretär

Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Johannes Mörsch

Leiter Feuerpolizei

Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Damian Bölsterli

Leiter Energie und Technik

Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Newsletter

Newsletter Baubewilligungen

Kontakt

Amt für Baubewilligungen

Amt für Baubewilligungen
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00–12.00,
13.30–16.00 Uhr

Öffentliche Auflage publizierter Gesuche und Baugesuchseinreichung:
während der gesamten Zeit (ohne Termin) möglich


Archivakteneinsicht:
nur nach Terminvereinbarung


Sprechzeiten Bauinspektorat und Fachstellen des Amtes für Baubewilligungen:
Telefonische baurechtliche Beratungen und Terminanfragen: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.
Baurechtliche Beratungen oder Auskünfte zu laufenden Verfahren am Empfang nur nach Terminvereinbarung.

 

Ausserordentliche Öffnungszeiten
Vom 21. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 bleibt das Amt für Baubewilligungen geschlossen. 


 

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