Alles zum Thema Baugesuch einreichen

Ein vollständiges Gesuch ermöglicht eine rasche Bearbeitung. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie Ihr Baugesuch einreichen.

Sie benötigen eine Baubewilligung, wenn Sie ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben realisieren wollen. Ihr Baugesuch reichen Sie über die kantonale Plattform eBaugesucheZH ein.

Wichtiger Hinweis:

Die Stadt Winterthur wird ab dem 1. Oktober an die kantonale Plattform eBaugesucheZH angeschlossen. Bis dahin steht Ihnen die Einreichung über eBaugesucheZH noch nicht zur Verfügung.

Bitte reichen Sie Ihr Baugesuch erst ab dem 1. Oktober über eBaugesucheZH ein.

So reichen Sie ein

Ab dem 1. Oktober läuft der Prozess vollständig elektronisch:

1. Konto erstellen und anmelden
Erstellen Sie ein Konto auf der Plattform eBaugesucheZH und melden Sie sich an.

2. Neues Baugesuch eröffnen
Eröffnen Sie ein neues Baugesuch und wählen Sie das passende Formular für Ihr Vorhaben.

3. Angaben erfassen
Sie werden Schritt für Schritt durch den Eingabeprozess geführt. Info-Buttons helfen Ihnen bei inhaltlichen Fragen weiter.

4. Unterlagen hochladen
Laden Sie alle erforderlichen Gesuchsunterlagen elektronisch hoch.

5. Einreichen
Sobald alles vollständig ist, reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein.

Welche Unterlagen brauche ich?

Baugesuche müssen alle Unterlagen enthalten, die für die Beurteilung Ihres Bauvorhabens nötig sind. Welche das genau sind, hängt von Ihrem Vorhaben ab – zum Beispiel braucht ein Einfamilienhaus andere Nachweise als ein Gartenschopf oder eine Wärmepumpe.

In jedem Fall benötigen Sie:

  • das Baugesuchsformular
  • einen Katasterplan oder amtlich bestätigten Situationsplan mit eingezeichnetem Projekt
  • Projektpläne (Grundriss, Ansichten, Schnitte, ggf. Umgebungsplan)

Alle Unterlagen sind 2-fach einzureichen.

Was Sie zusätzlich brauchen, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Die vollständige Übersicht finden Sie hier:

Weitere Formulare für Ihr Bauvorhaben

Je nach Vorhaben benötigen Sie zusätzliche Nachweise. Die häufigsten:

Parkplatznachweis

Nachweis über die nötige Anzahl Auto-, Motorrad- und Veloabstellplätze. Für die Berechnung steht Ihnen eine Excel-Vorlage zur Verfügung.

Brandschutznachweis

Ist im Baugesuchsformular integriert oder wird über brandschutznachweis.ch eingereicht.

Gebäude- und Wohnungserhebung

Nötig bei Vorhaben mit neuen oder veränderten Wohnungen, zum Beispiel bei einem Mehrfamilienhaus oder einer Nutzungsänderung mit Wohnflächenveränderung.

Musterblatt Berechnung Baumassenziffer

Nötig bei den meisten Neubauten und Umbauten mit Volumenveränderung, zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Wohnraumerweiterung (Ausnahme: Kernzonen und bestimmte Zonen).

Welches Formular Sie konkret brauchen, zeigt Ihnen die Baugesuch Unterlagen Übersicht weiter oben auf dieser Seite.

Wer darf einreichen?

Sind Sie alleinige Grundeigentümerin oder alleiniger Grundeigentümer, können Sie das Baugesuch direkt einreichen.

Sind Sie nicht oder nicht allein Grundeigentümer oder Grundeigentümerin? Dann müssen Sie Ihre Berechtigung zur Einreichung nachweisen. Dafür brauchen Sie eine der folgenden Unterlagen:

  • die Unterschriften sämtlicher Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, oder
  • eine rechtsgültige Vollmacht / Einwilligungserklärung.

Reichen Sie das Baugesuch für eine juristische Person ein (z. B. für eine Firma oder einen Verein)? Dann müssen Sie zusätzlich die Unterschriftsberechtigung nachweisen, zum Beispiel mit einem Handelsregisterauszug oder einem Vereinsbeschluss.

Kontrollmeldungen während der Bauausführung

Sobald Ihre Baubewilligung erteilt ist, müssen Sie dem Amt für Baubewilligungen bestimmte Baufortschritte melden – zum Beispiel Baubeginn, Schnurgerüst, Rohbauabnahme oder Bauvollendung. Diese Meldungen sind nötig, damit die Baukontrolleure die Bauarbeiten mit der erteilten Bewilligung abgleichen können.

Sie können die Kontrollmeldungen elektronisch einreichen – eine Zustellung per Post ist dafür nicht nötig.

So funktioniert's:

  1. Wählen Sie die passende eKontrollmeldung.
  2. Füllen Sie diese nach Bedarf und Kenntnisstand aus.
  3. Wählen Sie «Einreichen». Der zuständige Baukontrolleur meldet sich anschliessend bei Ihnen.

Weitere Formulare & Downloads

Suchen Sie ein Formular zu einem anderen Thema als der eigentlichen Baugesuchseinreichung? Hier finden Sie eine Übersicht nach Themen geordnet.

Für diesen Inhalt zuständig

Amt für Baubewilligungen

Amt für Baubewilligungen
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00–12.00,
13.00–16.00 Uhr

Öffentliche Auflage publizierter Gesuche und Baugesuchseinreichung:
während der gesamten Zeit (ohne Termin) möglich


Archivakteneinsicht:
nur nach Terminvereinbarung


Sprechzeiten Bauinspektorat und Fachstellen des Amtes für Baubewilligungen:
Telefonische baurechtliche Beratungen und Terminanfragen: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.
Baurechtliche Beratungen oder Auskünfte zu laufenden Verfahren am Empfang nur nach Terminvereinbarung.

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