Unsere Beratungsangebote

Planen Sie ein Bau- oder Sanierungsprojekt? Verschiedene städtische Fachstellen beraten Sie gerne auf dem Weg zum bewilligungsfähigen Projekt.

Baugesuch und Bewilligungsprozess

Erste Anlaufstelle für Fragen rund um Bauvorhaben ist das Amt für Baubewilligungen. Es kann in baurechtlichen Fragen beraten oder das Anliegen an die richtige Fachstelle(n) weiterleiten. Der Schalter der Kanzlei ist zu Bürozeiten bedient.

Architektonische Beratung

Wir begleiten Sie als Projektpartnerin – von der Entwicklung über das Baugesuch bis zur Realisierung. 

Für Fragen oder konkrete Anliegen wenden Sie sich an die zuständigen Gebietsverantwortlichen für die Stadtteile Nord, Ost und West.

Projektbegleitung

Die Abteilung Stadtraum und Architektur hat den Auftrag im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen Baugesuche zu beurteilen hinsichtlich Einordnung und Gestaltung. Wir empfehlen die frühzeitige Kontaktaufnahme. 

Bauen in Zentrumszonen

Das Bauen in Zentrumszonen bietet interessante Möglichkeiten der stadträumlichen und baulichen Entwicklung verbunden mit hohen Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein von Planenden und Bauherrschaften. Ziel ist die Entwicklung von durchmischten Quartieren mit Zentrumsfunktion. 

Bauen in Quartiererhaltungszonen

In Quartiererhaltungszonen ist der Charakter der Bebauung und die spezifische Gestaltung der Bauten und Freiräume zu pflegen. In begründeten Fällen darf sorgfältig verdichtet werden auf das ortsübliche Mass. 

Arealüberbauungen

Unter bestimmten Voraussetzungen gemäss BZO dürfen Grundstücke um 10 % mehr ausgenützt werden. Im Gegenzug werden erhöhte Anforderungen u.a. hinsichtlich Gestaltung oder Energie gestellt gemäss § 71 PBG. Zur Qualitätssicherung wird ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren oder die Begutachtung durch die Fachgruppe Stadtgestaltung verlangt. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Abteilung Stadtraum und Architektur. 

Denkmalpflege

Sie planen einen Umbau in einer Kernzone, an einem Inventarobjekt oder einem formell unter Schutz gestellten Objekt? Die Denkmalpflege hilft Lösungen zu finden und berät Sie gerne. Um eine hochwertige Qualität im Umgang mit schutzwürdigen Bauten zu sichern, können auch finanzielle Beiträge gesprochen werden.

Baulinien

Sie können mit einem begründeten Gesuch die Baulinie auf Ihrem Grundstück überprüfen oder anpassen lassen. Das Amt für Städtebau arbeitet Baulinienvorlagen aus und führt das Verfahren bis zur Genehmigung durch.  

Garten & Begrünung

Stadtgrün Winterthur berät in Fragen der Freiraumgestaltung, zu Baumpflanzungen und Fällungen. Es werden auch Beratungen zu Ökologie und Biodiversität angeboten.

Brandschutzberatung

Die Feuerpolizei ist für den vorbeugenden Brandschutz zuständig. Damit schützt sie Personen, Tiere und Sachen vor den Auswirkungen von Bränden.

Lufthygienisch relevante Anlagen

Die Fachstelle Umwelt legt die lufthygienischen Massnahmen bei grossen Feuerungsanlagen, bei stationären Motoren sowie bei Anlagen in Industrie und Gewerbe fest und beurteilt diese.

Die Feuerungskotrolle der Feuerpolizei legt die lufthygienischen Massnahmen bei kleinen Feuerungsanlagen fest und beurteilt diese.

Umweltverträglichkeitsprüfungen

Die Fachstelle Umwelt koordiniert die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Anlagen, die UVP-pflichtig sind.

Geoinformation und Vermessung

Das Geomatik- und Vermessungsamt bietet amtliche Vermessung, vermessungstechnische Baukontrolle und viele weitere Vermessungsdienstleistungen für das Stadtgebiet Winterthur an.

Energetische und technische Beratung

Die Abteilung Energie und Technik ist zuständig für Energie, Lärm, Schadstoffe, Strahlung aber auch für Aufzugsanlagen und Gebäudetechnik. Gemeinsam mit Stadtwerk bietet sie Energieberatungen an und betreibt das Energieportal Winterthur.

Liegenschaftsentwässerung

Die Abteilung Entwässerung des Tiefbauamts, Fachbereich Liegenschaftsentwässerung, übt die Aufsicht über private Entwässerungsanlagen aus und berät beispielsweise beim Umgang mit Regenabwasser.

Schutzraumbau

Sie planen eine Neubau oder sanieren eine Liegenschaft mit Schutzbaute? Die Fachstelle Schutzbauten berät Sie rund ums Thema Schutzbauten. 

Einsatzplanung

Wie gelange ich an ein Feuerwehr-Schlüsseldepot? Wo melde ich meine Kontakte für Gefahrenmeldeanlagen? Wie ist der Anfahrtsweg für die Feuerwehr bei einem Brand gewährleistet? Schutz & Intervention Winterthur berät rund ums Thema Einsatzplanung. 

Mobilitätsberatung

Die Abteilung Mobilität berät zu Erschliessung, Parkierung, Mobilitätskonzepten und mehr.

Abteilung Mobilität

Grundlagendokumente der Abteilung Mobilität

Grundstückerschliessung
Das Merkblatt hilft Ihnen bei der verkehrlichen Erschliessung von Grundstücken an das öffentliche Strassennetz. Es enthält Angaben zur Anordnung von Ausfahrten, geometrischen Anforderungen und Sichtbereichen. Bei Fragen empfehlen wir den Beizug einer Fachperson für Verkehrsplanung.

Parkplätze und Veloabstellplätze berechnen
Mit diesem Tool berechnen Sie die benötigte Anzahl Parkplätze für Personenwagen und Motorräder sowie Abstellplätze für Velos. Die Grundlage bildet die Parkplatzverordnung (PPVO), die seit dem 1. September 2020 in Kraft ist. Der Bedarf richtet sich nach dem Reduktionsgebiet, in dem das Grundstück liegt. Bei Fragen empfehlen wir den Beizug einer Fachperson für Verkehrsplanung.

Netzanschlüsse

Benötigen Sie einen Anschluss ans Strom-, Gas-, Wasser- oder Glasfasernetz? Der Netzanschluss verbindet Ihre Hausinstallation mit dem Versorgungsnetz von Stadtwerk Winterthur.

Für diesen Inhalt zuständig

Amt für Baubewilligungen

Amt für Baubewilligungen
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00–12.00,
13.00–16.00 Uhr

Öffentliche Auflage publizierter Gesuche und Baugesuchseinreichung:
während der gesamten Zeit (ohne Termin) möglich


Archivakteneinsicht:
nur nach Terminvereinbarung


Sprechzeiten Bauinspektorat und Fachstellen des Amtes für Baubewilligungen:
Telefonische baurechtliche Beratungen und Terminanfragen: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.
Baurechtliche Beratungen oder Auskünfte zu laufenden Verfahren am Empfang nur nach Terminvereinbarung.

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