Energie und Technik

Aktuelles
EVEN
Seit Januar 2026 sind die Energienachweise in ihrer ursprünglichen Form als PDF-Dateien abgelöst worden und durch die Webplattform EVEN abgelöst worden. Energetische Nachweise betreffend Bauvorhaben sowie Meldungen können neu nur noch über EVEN eingereicht werden.
Sanierungspflicht Elektroheizungen und Elektro-Wassererwärmer
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung sowie zentrale Wassererwärmer, die direkt elektrisch beheizt werden, müssen bis 2030 durch erneuerbare Anlagen ersetzt werden. Auf der kantonalen Webseite finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, zum Förderprogramm Elektroheizungsersatz, zu Best Practices und Beratungsangeboten.
Energetische Massnahmen
Ob Dämmung der Aussenbauteile, Heizungsersatz oder eine neue Photovoltaikanlage: Solche energetischen Massnahmen unterliegen gesetzlichen Vorgaben. Im Baubewilligungsverfahren prüft die Abteilung Energie und Technik, ob diese eingehalten werden, und steht den Planenden und der Bauherrschaft beratend zur Seite. Bei Fragen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Denkmalschutz nehmen Sie am besten frühzeitig mit Energie und Technik Kontakt auf.
Energieberatung
Die Abteilung Energie und Technik bietet als Teil der städtischen Energieberatung – gemeinsam mit Stadtwerk Winterthur – verschiedene Energieberatungen an, darunter die Vorgehensberatung und die Impulsberatung zum Heizungsersatz. Die städtische Energieberatung berät und begleitet Sie dabei gerne von der ersten Projektidee bis zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens.
Über das Energieportal können Sie zusätzlich eine niederschwellige Online-Energieberatung in Anspruch nehmen. Dort können Sie selbstständig herausfinden, welche Heizlösungen theoretisch in Ihrem Quartier infrage kommen, ob sich das Dach Ihrer Liegenschaft für eine Solaranlage eignet, und Sie erhalten Tipps für die energetische Sanierung.
Energieplanung
Die Abteilung Energie und Technik erstellt und betreut den Energieplan der Stadt. Dieser koordiniert die Wärmeversorgung in Winterthur. Im Energieplan wird zwischen bestehenden Wärmenetzen (P), vorgesehenen Wärmenetzen (V) und Eignungsgebieten (E) für Erdwärme, Grundwasser und Luft unterschieden. Die rechtskräftige Energieplanung von 2022 wird zurzeit revidiert. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei der Abteilung.
Lärmschutz
Neben der Bearbeitung von Lärmthemen bei Bauvorhaben ist die Abteilung Energie und Technik zuständig für die Strassenlärmsanierung und behandelt Lärmklagen aus der Bevölkerung. Sie führt auch die Kataster zu den Lärmdaten und publiziert diese auf dem 3D-Stadtplan.
Gebäudeschadstoffe
Wenn bei Bauarbeiten Gebäudeschadstoffe wie zum Beispiel Asbest auftreten oder ein Verdacht darauf besteht, stoppen Sie die Arbeiten und kontaktieren Sie die Abteilung Energie und Technik. Die Abteilung überprüft bei Um- und Rückbauten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und damit die Gesundheit der Bevölkerung geschützt wird.
Spritzasbest
Spritzasbest
Spritzasbest wurde in Gebäuden ab Ende der 30er Jahre bis zum Verbot im Jahr 1989 häufig als Brandschutz- und Dämmmaterial eingesetzt. Asbest rechtzeitig zu erkennen und richtig zu handeln, ist die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der SUVA bevorzugte Strategie. Winterthur verfügt über ein internes Verzeichnis von Objekten, die über Spritzasbestvorkommen verfügen oder unter starkem Verdacht stehen aufgrund von früheren Untersuchungen, aus dem für Befugte Auskunft gegeben wird. Im Fall von Spritzasbestvorkommen wird eine möglichst umfassende Sanierung des Gebäudes angestrebt oder zumindest eine hundertprozentige Versiegelung der Restvorkommen.
Asbest-Sanierung
Asbest-Sanierung
Die Gesundheitsgefährdung ist für Handwerker, und Handwerkerinnen die an Umbauten betroffener Objekte beteiligt sind, am grössten. In den Baubewilligungen der Stadt Winterthur werden immer Gebäudeschadstoffanalysen für Objekte bzw. Umbauperimeter, die vor 1990 erstellt wurden, gefordert. Der Hauseigentümer steht in der Pflicht, für den Gesundheitsschutz der Gebäudenutzer zu sorgen. Die Abteilung Energie und Technik unterstützt Sie dabei, eine verhältnismässige und verantwortungsvolle Lösung bei Ihrem Objekt zu finden.
Lüftungs- und Klimaanlagen
Die Abteilung Energie und Technik berät zu den gesetzlichen Anforderungen bei Lüftungs- und Klimaanlagen. Bei Klimaanlagen ist der sommerliche Wärmeschutz zentral: In der Regel ist ein automatisierter Sonnenschutz erforderlich. Bei Lüftungsanlagen gilt, dass die Abluft grundsätzlich über Dach zu führen ist, besonders bei Gastronomiebetrieben. Eine frühzeitige Planung ist daher hilfreich.
Zusatz-Formulare für Lüftungs- und Klimaanlagen
Strahlung
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens prüft die Abteilung Energie und Technik auch die gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Strahlung von Mobilfunkantennen. Bei Fragen zum Thema dürfen Sie sich gerne bei der Abteilung Energie und Technik melden.
Beförderungsanlagen
Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den Anforderungen der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) entsprechen. Die Aufzugskontrolle begutachtet die Projekteingaben für Neuanlagen, Umbauten, Sanierungen und Anpassungen. Sie erteilt die baurechtlichen Bewilligungen. Sie führt ausserdem im 5-Jahres-Rythmus die periodischen Kontrollen gemäss § 32 BBV I durch.
Kontakt Aufzugskontrolle
Aufzugskontrolle
Aufzugskontrolle
Unsere Themen
Ansprechpersonen
Damian Bölsterli
Leiter Energie und Technik
Damian Bölsterli
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Brenda Durrer
Projektleiterin / Stv. Leiterin
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Oliver Auer
Projektleiter
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Leo Basig
Projektleiter
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Projektleiterin
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Energie und Technik
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| Montag–Donnerstag | 08.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 13.30–16.00 |
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