Inventar schutzwürdiger Bauten

Objekt- und Siedlungsinventar
Wenn ein Gebäude im Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur aufgeführt ist, wird dessen Schutzwürdigkeit vermutet. Inventareinträge sind gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG ZH) behördenverbindlich. Es gelten erhöhte Anforderungen an eine gute Gestaltung und Einordnung. Wenn konkrete Bauabsichten bestehen und die potentielle Schutzwürdigkeit tangiert sein könnte, was von Art und Schwere der Eingriffe abhängt, kann im Einzelfall eine Schutzabklärung des betroffenen Objektes durch die Stadt erforderlich werden. Falls Schutzmassnahmen verhältnismässig sind, würden diese durch den Stadtrat als Schutzbehörde angeordnet.
Bei Inventarobjekten und bereits formell unter Schutz gestellten Objekten ist es wichtig, dass bei geplanten Änderungen und bei Umbauvorhaben – welche das Äussere und/oder das Innere des Gebäudes betreffen – rechtzeitig vor Eingabe des Baugesuchs Kontakt mit den zuständigen Denkmalpflegefachstellen aufgenommen wird. Bauliche Massnahmen an Objekten von kommunaler Bedeutung (blau und grüne Punkte im Stadtplan) werden von der städtischen Denkmalpflege begleitetet. Für Objekte von überkommunaler Bedeutung (orange Punkte im Stadtplan) ist die Kantonale Denkmalpflege zuständig.
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Denkmalpflege
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