Liegenschaftsentwässerung

Die Liegenschaftsentwässerung dient der Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagsabwasser von bebauten Grundstücken. Zu den Liegenschaftsentwässerungs-Anlagen gehören private Kanalisationsleitungen, Schächte und Versickerungsanlagen. Alleine in Winterthur gibt es etwa 700 km private Kanalisationsleitungen. Im Rahmen seiner Aufsichtspflicht sorgt das Tiefbauamt dafür, dass diese privaten Entwässerungsanlagen funktionstüchtig sind.

Mit dem Anschluss an das öffentliche Entwässerungssystem endet die Arbeit der Liegenschaftsentwässerung in der Regel. Es ist jedoch möglich, dass dazwischen eine Sammelleitung liegt, die sich im Privatbesitz der daran angeschlossenen Grundeigentümer befindet. Solche Sammelleitungen sind durch deren Eigentümer gemeinsam zu unterhalten.

Information zum Thema Grundstücksentwässerung

Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) stellt auf seiner Internetseite ein Video über das Thema Grundstücksentwässerung zur Verfügung. 

Im Video erhält man einen Einblick wie die Grundstücksentwässerung funktioniert und was beachtet werden muss, um den Zustand von privaten Abwasserleitungen intakt zu halten.

Video von YouTubeMit dem Abspielen kann dieser Anbieter Ihr Surf-Verhalten analysieren.

Video der VSA über die Grundstücksentwässerung

Informationsunterlagen des VSA über die Grundstücksentwässerung

Bewilligungspflicht Private Entwässerungsanlagen

Neu- und Umbauten sowie Anpassungen von privaten Entwässerungsanlagen sind bewilligungspflichtig.
Auflagen zur Liegenschaftsentwässerung finden sich in der Baubewilligung. Oftmals lautet die Auflage, ein «Kanalisationsgesuch» oder ein «Sanierungsgesuch» beim Tiefbauamt einzureichen. Das Kanalisationsgesuch oder Sanierungsgesuch wird gestellt, wenn die Baubewilligung fürs Gebäude schon vorliegt. Dennoch ist es angezeigt, insbesondere die Regenwasserentsorgung frühzeitig einzuplanen, denn die gesetzlich vorgeschriebenen Versickerungsanlagen für Regenwasser benötigen Platz. Normkonforme Kanalisations- oder Sanierungsgesuche werden vom Tiefbauamt bewilligt.
Bei Umbauten wird oft eine Zustandskontrolle der privaten Entwässerungsanlagen mittels Kanalfernsehen verlangt. Mangelhafte Entwässerungsanlagen sind aufgrund der Auflagen des Tiefbauamts zu sanieren. Besondere Regeln gelten in Grundwasserschutzzonen (z.B. Hard in Wülflingen).

WebTransferZH

Zu beachten:

Von den Kanalferseh-Aufnahmen werden sowohl die Video-Dateien wie die Protokolle benötigt. Aus Sicherheitsgründen müssen diese via WebTransferZH übermittelt werden.

Einladungen für den Upload auf den WebTransferZH erhalten Sie auf Anfrage bei der Liegenschaftsentwässerung.

Ihre Anfrage können Sie gerne an die E-Mail Adresse: liegenschaftsentwaesserung@win.ch senden. Vielen Dank.

Kontakt

Für Fragen oder weitere Auskunft stehen wir Ihnen gerne unter folgender E-Mail Adresse zur Verfügung: liegenschaftsentwaesserung@win.ch

Für diesen Inhalt zuständig

Entwässerung

Departement Bau und Mobilität
Tiefbauamt
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Freitag08.00–12.00 Uhr
14.00–16.00 Uhr
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