Fachstelle Umwelt

Einblick in unsere Themen
Vollzugsaufgaben
Grosse Feuerungsanlagen
Bei der Verbrennung von Heizöl oder Diesel, Gas und Holz entstehen Schadstoffe. Die Fachstelle Umwelt ist für den Vollzug des Lufthygiene-Rechts bei grossen Feuerungsanlagen zuständig:
- Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung über 1 MW
- Holzfeuerungen über 70 kW
- Stationäre Verbrennungsmotoren
- Spezialfeuerungen
Die Aufgaben der Fachstelle Umwelt bei diesen Anlagen sind:
- Auflagen für Bau- und Feuerungsbewilligungen formulieren
- Messungen anordnen und beurteilen
- Bei Bedarf Sanierungen anordnen
- Klagefälle bearbeiten
Feuerungen mit geringeren Wärmeleistungen
Für kleine Feuerungen ist die Feuerungskontrolle der Feuerpolizei zuständig:
- Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung
- Öl-/Gasfeuerungen bis 1 MW Feuerungswärmeleistung
Industrie- und Gewerbeanlagen
Gerüche, Rauch, Staub und Dämpfe aus Industrie und Gewerbe können Anwohnende belästigen. Die Fachstelle Umwelt kontrolliert Anlagen auf die Einhaltung der Luftreinhaltevorschriften u.a. in folgenden Branchen:
- Chemie-, Gummi und Kunststoffindustrie
- Metallverarbeitung
- Entsorgung und Recycling
- Lebensmittelverarbeitung
- Steine und Erden
Die Aufgaben der Fachstelle Umwelt bei diesen Anlagen sind:
- Auflagen bei Baubewilligungen formulieren
- Lufthygienische Kontrollen durchführen
- Bei Bedarf Sanierungen anordnen
- VOC-Bilanzen prüfen
- Klagefälle bearbeiten
Baustellen
Die Fachstelle Umwelt kontrolliert die Umsetzung der Auflagen zur Luftreinhaltung auf Baustellen und begleitet Korrosionsschutzarbeiten.
Auf Baustellen gilt für Maschinen ab 18 kW Motorenleistung eine Partikelfilterpflicht.
Korrosionsschutzarbeiten auf einer Fläche grösser als 50 m2 sind meldepflichtig.
Überwachung der Luftqualität
Die Fachstelle Umwelt betreibt eine Luftmessstation in Veltheim sowie ein Netz von Passivsammlern zur Überwachung der Luftqualität.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird frühzeitig untersucht, ob eine geplante Anlage den gesetzlichen Umweltvorschriften entspricht und durch den Bau keine unzulässigen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.
Die Fachstelle Umwelt koordiniert die UVP für Anlagen in Winterthur, wenn eine kommunale Behörde über das Vorhaben entscheidet.
Wann braucht es eine UVP?
Gewisse Bauvorhaben, die die Umwelt erheblich belasten können, sind UVP-pflichtig. Darunter fallen zum Beispiel Neubauten von oder wesentliche Änderungen an grösseren Einkaufszentren oder grösseren Abfallbehandlungsanlagen.
Im Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) findet sich eine vollständige Liste aller UVP-pflichtigen Anlagetypen.
Bei Bauvorhaben, die UVP-pflichtig sind, ist die Bauherrschaft für die Erarbeitung und Einreichung eines Umweltverträglichkeitsberichts verantwortlich.
Umweltberichterstattung
Die Fachstelle Umwelt koordiniert die Umweltberichterstattung der Stadt Winterthur. Diese erscheint alle vier Jahre.
Organisation
Ihre Ansprechpersonen
Irene Küpfer
Leiterin Fachstelle Umwelt
Irene Küpfer
Leiterin Fachstelle Umwelt
Arne Sussdorf
Projektleiter Fachstelle Umwelt
Arne Sussdorf
Projektleiter Fachstelle Umwelt
Sandra Probst-Rüd
Projektleiterin Fachstelle Umwelt
Sandra Probst-Rüd
Projektleiterin Fachstelle Umwelt
Bruno Busato
Messtechniker
Bruno Busato
Messtechniker
Links und Downloads
Rechtsgrundlagen zur Luftreinhaltung
Kanton Zürich
Stadt Winterthur
Richtlinien und Empfehlungen
Kontakt
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