Luftreinhaltung
Vollzug Luftreinhaltung
Die Stadt Winterthur vollzieht die Luftreinhalte-Vorschriften bei Feuerungen, Industrie und Gewerbe. Dazu gehört unter anderem die lufthygienische Bewilligung und Überwachung von Anlagen, die erhebliche Auswirkungen auf die Luftqualität haben.
Wenn es sich dabei um eine Feuerung handelt, ist je nach Art und Grösse die Feuerungskontrolle der Feuerpolizei oder die Fachstelle Umwelt zuständig.
Zuständigkeiten Luftreinhaltung
Fachstelle Umwelt
- Holzfeuerungen über 70 kW Feuerungswärmeleistung
- Öl-/Gasfeuerungen über 1 MW Feuerungswärmeleistung
- Spezialfeuerungen
- Stationäre Motoren
- Stationäre Anlagen in Industrie und Gewerbe
Feuerungskontrolle der Feuerpolizei
- Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung
- Öl-/Gasfeuerungen bis 1 MW Feuerungswärmeleistung
Massnahmenplan Luftreinhaltung
Weil in Winterthur noch nicht alle Schadstoff-Belastungen unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen, verfügt die Stadt über einen Massnahmenplan Luftreinhaltung. Dieser enthält Anforderungen an stationäre Anlagen zusätzlich zu den Vorschriften von Bund und Kanton.
Ein Schwerpunkt des Massnahmenplans liegt auf der Reduktion der Russ-Emissionen. Russ ist besonders kritisch, da er Krebs erregen kann. Der Massnahmenplan stellt sicher, dass bei neuen grossen Holzfeuerungen und Notstrom-Anlagen der Stand der Technik berücksichtigt wird. So werden Russ-Emissionen und kurzfristige sehr hohe Stickoxid-Belastungen vermieden.
Für die Luftreinhaltung ist auch die Reduktion des motorisierten Verkehrs sehr wichtig. Diese wird durch verkehrs- und klimapolitische Massnahmen berücksichtigt.
Der Massnahmenplan Luftreinhaltung
Emissionskataster
Eine wichtige Grundlage für die Planung von Massnahmen zur Luftreinhaltung ist der Emissionskataster. Er wird alle vier Jahre von der Fachstelle Umwelt für das Winterthurer Stadtgebiet erstellt. Die wichtigsten Ergebnisse werden jeweils im Umweltbericht publiziert.
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