Ein bewilligtes Vorhaben umsetzen

Sie haben eine Baubewilligung erhalten oder eine Meldung wurde bestätigt? Hier erfahren Sie, was Sie jetzt beachten müssen.

Ich habe eine Baubewilligung erhalten – was muss ich beachten?

Kosten: Die Gebühr für die Baubewilligung wird mit deren Erteilung fällig und per Rechnung gestellt.

Gültigkeit: Ihre Baubewilligung ist ab Rechtskraft 3 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Beginnen Sie nicht innerhalb dieser Frist mit dem Bau, verfällt die Bewilligung. Ihre Baubewilligung wird rechtskräftig, sobald die 30-tägige Rekursfrist abgelaufen ist, ohne dass Rekurs erhoben wurde.

Benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der Rechtskraft (z. B. für Ihre Bank)? Diese können Sie beim Baurekursgericht des Kantons Zürich beantragen – frühestens 40 Tage nach Versand Ihrer Baubewilligung.

Baufreigabe und Kontrollen: Bevor Sie mit dem Bau beginnen, müssen Sie die Nebenbestimmungen, die im Beschlussteil der Baubewilligung aufgeführt sind, erledigen und anschliessend den gewünschten Baubeginn der Baukontrolle melden.

Der zuständige Baukontrolleur wird prüfen ob, alle Auflagen und Bedingungen, die vor Baubeginn zu erfüllen sind, mit den Fachstellen oder dem Amt für Baubewilligungen bereinigt wurden. Falls ja, wird die Baufreigabe erteilt. Falls noch Nebenbestimmungen nicht erfüllt sind, wird der Baukontrolleur dies zurückmelden.

Zudem sind je nach baurechtlichem Entscheid weitere Zwischenschritte dem Amt für Baubewilligungen melden, damit die Baukontrolleure die Bauausführung mit der erteilten Bewilligung abgleichen können – zum Beispiel Erstellung Schnurgerüst, Rohbauabnahme oder die Bauvollendung und Fertigstellung des Bauvorhabens.

Haben Sie Ihr Baugesuch nach dem 1. Oktober 2026 über eBaugesucheZH eingereicht? Dann müssen Sie auch diese Baubeginnsmeldung und Kontrollmeldungen zwingend über eBaugesucheZH machen.

Haben Sie Ihr Baugesuch vor dem 1. Oktober 2026 auf dem bisherigen Weg eingereicht? Dann dann beantragen Sie die Baufreigabe bzw. melden Sie den Baufortschritt wie folgt:

So beantragen Sie die Baufreigabe oder melden den Baufortschritt:

  1. Wählen Sie die passende eKontrollmeldung.
  2. Füllen Sie diese nach Bedarf und Kenntnisstand aus.
  3. Wählen Sie «Einreichen». Der zuständige Baukontrolleur meldet sich anschliessend bei Ihnen.

Bauen Sie doch nicht? Führen Sie das bewilligte Bauvorhaben nicht aus, können Sie 50 % der Gebühr zurückfordern. Dieser Anspruch verjährt ein Jahr nach Ablauf der Baubewilligung.

Ich habe die Bestätigung zu einem gemeldeten Vorhaben (Meldeverfahren) erhalten – was muss ich beachten?

Sobald Sie die Meldebestätigung erhalten haben, dürfen Sie mit der Errichtung Ihrer Anlage beginnen.

Halten Sie sich an die eingereichten Unterlagen. Ihre Anlage muss genau so ausgeführt werden, wie Sie es gemeldet haben. Wollen Sie etwas ändern, müssen Sie dies vorher melden und bestätigen lassen.

Setzen Sie das Vorhaben nicht um? Auch das müssen Sie uns mitteilen.

Brandschutz: Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Anlage die geltenden Brandschutzbestimmungen einhält. Je nach Anlage gelten dafür unterschiedliche Merkblätter und Richtlinien (z. B. das Merkblatt «Solaranlagen» der Feuerpolizei oder die VKF-Brandschutzrichtlinien bei Wärmepumpen). Bei Wärmepumpen ist zudem die unterschriebene «Installationsbestätigung Brandschutz» an die Feuerungskontrolle zu übermitteln.

Bei Erdsonden gilt zusätzlich:

  • Es findet keine Prüfung der Lage von Werkleitungen im Boden statt. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass keine Leitungen beschädigt werden. Bei Unsicherheit empfehlen wir, vorher Kontakt mit den Werken (Elektrizität, Gas/Wasser, Entwässerung, Telekommunikation) aufzunehmen.
  • Führen Sie die Bauarbeiten so schonend wie möglich aus. Bäume dürfen nicht gefällt und bestehende Umgebungsanlagen nicht ohne Bewilligung verändert werden.
  • Sie müssen zusätzlich die gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) abwarten, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen. Diese Prüfung dauert in der Regel bis zu 30 Tage.

Kosten: Die Rechnung für die Gebühr erhalten Sie separat per E-Mail von der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen.

Für diesen Inhalt zuständig

Amt für Baubewilligungen

Amt für Baubewilligungen
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00–12.00,
13.00–16.00 Uhr

Öffentliche Auflage publizierter Gesuche und Baugesuchseinreichung:
während der gesamten Zeit (ohne Termin) möglich


Archivakteneinsicht:
nur nach Terminvereinbarung


Sprechzeiten Bauinspektorat und Fachstellen des Amtes für Baubewilligungen:
Telefonische baurechtliche Beratungen und Terminanfragen: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.
Baurechtliche Beratungen oder Auskünfte zu laufenden Verfahren am Empfang nur nach Terminvereinbarung.

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