Brauche ich eine Baubewilligung?
Vorhaben ohne Bewilligungspflicht
Einige kleinere Bauvorhaben sind ohne Bewilligung möglich. Sie müssen aber dennoch die sogenannten materiellen Bauvorschriften einhalten. Das heisst, sie müssen zum Beispiel die Abstände einhalten, genügend gut gestaltet und in ihre Umgebung eingepasst sein. Besondere Anforderungen gelten etwa in Kernzonen oder in Gebäuden, die im Inventar der Denkmalpflege gelistet sind.
Unten einige typische Vorhaben, für die oft ohne Baubewilligung möglich sind.
Fensterersatz
Fensterersatz
Fenster können in der Regel ohne Baubewilligung ersetzt werden.
Achtung bei Schutzobjekten oder in der Kernzone. Hier gelten besondere Vorschriften.
Kleinbauten
Kleinbauten
Bauten und Anlagen, deren grösste Höhe nicht mehr als 2,5 m beträgt und die eine Bodenfläche von höchstens 6 m2 haben, brauchen in der Regel keine Baubewilligung. Häufige Beispiele sind Gartenschuppen, Kleintierställe oder Velounterstände.
Achtung: In Kernzonen, im Geltungsbereich eines Schutz- oder Inventarobjekts oder im Bereich von Verkehrsbaulinien ist immer eine Bewilligung nötig.
Innere Umbauten
Innere Umbauten
Innere Trennwände zwischen Wohnräumen dürfen in der Regel ohne Baubewilligung entfernt oder Türdurchgänge verändert werden.
Das gleiche gilt für andere von aussen nicht sichtbare Eingriffe, etwa Sanierungen in Bad und Küche, Lichtanlagen und so weiter.
Zäune und Aussenmauern
Zäune und Aussenmauern
Mauern und geschlossene Einfriedigungen (Zäune) bis zu einer Höhe von 0,8 m sowie offene Einfriedigungen brauchen keine Baubewilligung.
Häufige Beispiele sind Gartenzäune, Gehege für Tiere oder Grundstücksmauern.
Bewilligungspflichtige Vorhaben
Wenn Sie eine Baubewilligung brauchen (oder nicht sicher sind, ob Sie eine brauchen), steht Ihnen die Kanzlei des Amts für Baubewilligungen zur Verfügung. Meist empfiehlt es sich auch für kleinere Projekte, eine Fachperson aus dem entsprechenden Bereich, z. B. Architektur oder Haustechnik, beizuziehen. Vollständige Unterlagen von guter Qualität sind die beste Voraussetzung für eine rasche Bearbeitung.
Unten einige typische Vorhaben, die eine Baubewilligung brauchen.
Neubauten
Neubauten
Ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Bürohaus, Industrie- oder Gewerbehaus braucht immer eine Baubewilligung.
Anbauten
Anbauten
Ein abgestützter Balkonanbau, ein Wintergarten oder eine Wohnraumerweiterung braucht immer eine Baubewilligung.
Umbauten mit Volumenveränderung
Umbauten mit Volumenveränderung
Eine Aufstockung oder vorspringende Gebäudeteile brauchen immer eine Baubewilligung.
Garagen und Unterstände
Garagen und Unterstände
Ein Autounterstand oder Carport braucht immer eine Baubewilligung. Ein Gartenschopf oder Unterstand über 10 m² Grundfläche und/oder über 3 m Höhe braucht ebenfalls eine Baubewilligung.
Einfriedigungen
Einfriedigungen
Geschlossene Einfriedigungen (Mauern, Sichtschutzwände, Palisaden) über 1,5 m Höhe brauchen eine Baubewilligung.
Terrainveränderungen
Terrainveränderungen
Eine Terrainveränderung über 1 m Höhe oder über 500 m² Fläche braucht immer eine Baubewilligung.
Nutzungsänderungen
Nutzungsänderungen
Eine Nutzungsänderung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Nachbarschaft (z. B. Restaurant, Take-away, Vereinslokal, Kinderkrippe) braucht eine Baubewilligung.
Reklameanlagen
Reklameanlagen
Reklameanlagen in Kernzonen sowie bei Inventar- oder Schutzobjekten brauchen immer eine Baubewilligung.
Meldepflichtige Vorhaben
Einige Vorhaben brauchen keine Baubewilligung, müssen aber gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über die kantonale Meldeplattform. Reicht die Meldung nicht aus, leitet das Amt sie automatisch weiter, und es wird ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt.
Unten die Vorhaben, für die eine Meldung genügt.
Solaranlagen
Solaranlagen
Bei Solaranlagen genügt eine Meldung, wenn sie genügend angepasst sind, an Fassaden bis max. 11 m Höhe montiert werden und sich nicht in einer Kernzone, im Bereich einer Schutzanordnung, bei Schutz-/Inventarobjekten oder im ISOS-A-Perimeter befinden.
Wärmepumpen
Wärmepumpen
Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen genügt eine Meldung. Ausnahme: aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, mit einem Volumen über 2 m³ oder bei Schutz-/Inventarobjekten – dafür brauchen Sie eine Baubewilligung.
Erdsonden
Erdsonden
Erdsonden ausserhalb vom Baulinienbereich brauchen nur eine Meldung. Erdsonden innerhalb vom Baulinienbereich brauchen eine Baubewilligung im Anzeigeverfahren.
Fernwärmeanschlüsse
Fernwärmeanschlüsse
Fernwärmeanschlüsse brauchen nur eine Meldung.
E-Ladestationen
E-Ladestationen
E-Ladestationen für bestehende Fahrzeugabstellplätze, die öffentlich zugänglich sind, brauchen nur eine Meldung.
Für diesen Inhalt zuständig
Amt für Baubewilligungen
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00, 13.00–16.00 Uhr |
Öffentliche Auflage publizierter Gesuche und Baugesuchseinreichung:
während der gesamten Zeit (ohne Termin) möglich
Archivakteneinsicht:
nur nach Terminvereinbarung
Sprechzeiten Bauinspektorat und Fachstellen des Amtes für Baubewilligungen:
Telefonische baurechtliche Beratungen und Terminanfragen: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.
Baurechtliche Beratungen oder Auskünfte zu laufenden Verfahren am Empfang nur nach Terminvereinbarung.
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