Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO): die Stadt von morgen gut gestalten

Warum braucht es eine Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO)?
Als die heutige BZO festgelegt wurde, stand Winterthur noch immer im Zeichen des tiefgreifenden Umbruchs nach dem Ende der Industrieära. Die Stadt stand vor der Aufgabe, dem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze und der stagnierenden Bevölkerungszahl zu begegnen. Seither ist die Bevölkerung um fast einen Viertel auf 125'000 Einwohnende und die Zahl der Arbeitsplätze um die Hälfte auf 75'000 gestiegen. Bis 2040 rechnet Winterthur mit einem weiteren Bevölkerungswachstum und zusätzlichen Arbeitsplätzen. Um den Menschen auch im Winterthur von morgen attraktiven Lebensraum zu bieten, soll die Stadt vor allem in sieben Schwerpunkträumen und entlang des «urbanen Rückgrats» wachsen (mehr dazu in der Räumliche Entwicklungsperspektive Winterthur 2040). Die BZO-Revision stellt die Weichen, damit die künftige bauliche Entwicklung qualitätsvoll erfolgen kann.
Die wichtigsten Herausforderungen
Lebens- und Arbeitsraum für mehr Menschen: Winterthur soll vor allem in den bereits bebauten Gebieten und auf freien Flächen innerhalb des Siedlungsgebiets wachsen und seine Quartiere behutsam weiterentwickeln.
Vielfältige bauliche Entwicklung: Die bauliche Entwicklung konzentriert sich auf sechs Schwerpunkträume, das urbane Rückgrat sowie auf gut versorgte und erschlossene Gebiete wie beispielsweise im Umfeld der Quartierbahnhöfe
Das Bestehende sorgfältig weiterentwickeln: Die Quartiere und die Altstadt sollen ihre prägenden Strukturen und Identität bewahren. Zugleich schafft eine sorgfältige Weiterentwicklung attraktive und vielfältige Räume.
Klimagerecht wachsen: Mehr Grün, Bäume und entsiegelte Böden sorgen für eine kühlere Stadt. Und der Erhalt wertvoller Bausubstanz soll zu den von der Bevölkerung 2021 beschlossenen Klimazielen beitragen.
Grün- und Freiräume: Die Pärke, Gärten, Wälder und Wiesen, Freizeitanlagen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen weiterhin zur hohen Lebensqualität in Winterthur beitragen. Die Biodiversität soll auch im Siedlungsraum erhalten und gefördert und wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna sollen miteinander vernetzt werden.
Diese Fragen sind mit der aktuellen BZO-Revision zu klären

Was regelt die BZO, was der Richtplan?
Die Bau- und Zonenordnung (BZO)
- legt fest, was Eigentümerinnen und Eigentümer auf ihrem Grundstück bauen dürfen
- definiert, wo Wohnraum, Gewerbe oder öffentliche Nutzungen entstehen, wie hoch und wie dicht gebaut werden darf usw.
- ist direkt relevant für Baugesuche
Der kommunale Richtplan hingegen
- ist primär für Behörden verbindlich
- definiert die strategischen Leitplanken, wie sich die Stadt räumlich entwickeln soll
- regelt die Grundzüge von Siedlung, Landschaft, Verkehr, Infrastruktur
So gehen wir vor
In Gesprächen mit Anpruchsgruppen wie dem Mieter- und dem Hauseigentümerverband sowie Wirtschafts-, Fach- und Umweltverbänden wurden erste Anliegen für die Überarbeitung der BZO abgeholt. Der weitere Dialog wird im nächsten Schritt mit einem Verfahrenskonzept definiert.

Das macht die revidierte Winterthurer BZO aus

Kontakt
Tanja Geuggis
Projektleiterin
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Adrian Guntli
Projektleiter
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