Auflage, Verfahren & Mitwirkung
Hier finden Sie Unterlagen, die öffentlich aufgelegt werden. Dazu gehören Strassenprojekte, Gestaltungspläne und partizipative Projekte.
Transparenz und Mitbestimmung
Wenn die Stadt Strassen plant oder Verkehrsanordnungen ändert, muss sie diese Pläne öffentlich machen. So weiss die Bevölkerung Bescheid und kann sich einbringen - oder in gewissen Fällen auch Rechtsmittel ergreifen.
Das gleiche gilt sinngemäss auch für Wasserbauprojekte und für Vorhaben der Raumplanung. Dort können auch private Vorhaben betroffen sein, zum Beispiel wenn ein Gestaltungsplan erarbeitet wurde.
Die Pläne werden publiziert, solange die Auflagefrist dauert.
Was wird öffentlich aufgelegt?
- Amtliches Publikationsorgan ist in allen Fällen das Amtsblatt beziehungsweise das Portal ePublikationen. Massgebend ist der dort publizierte Text.
- Pläne, Berichte, Beilagen und so weiter werden hier, auf der städtischen Website, publiziert.
- Baugesuche (private und städtische) werden ab 1. Oktober 2026 auf der kantonalen Website eBaugesucheZH publiziert.
Wichtige Publikations- und Mitwirkungsplattformen
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