Kommunaler Richtplan

Der Richtplan zeigt auf, mit welchen Massnahmen die Stadt den nötigen Lebensraum schafft und wie sie sich dazu mit kantonalen, regionalen und weiteren kommunalen Vorgaben abstimmt.
Kartografische Darstellung auf lila Hintergrund mit Text.
© Weissgrund

Was ist der kommunaler Richtplan?

Der kommunale Richtplan regelt die räumliche Entwicklung der Stadt. Er umfasst alle wesentlichen Aspekte und stimmt diese auf kantonalen, regionalen und weitere kommunalen Vorgaben ab.

Zu verschiedenen Themen definiert er die städtischen Ziele und zeigt auf, mit welchen Massnahmen diese erreicht werden sollen. Bei jeder Massnahme führt er auf, welche städtischen Stellen zuständig sind und in welchem Zeithorizont sie umgesetzt werden soll:

  • kurzfristig: Umsetzung bis 2026
  • mittelfristig: Umsetzung bis 2030
  • langfristig: Umsetzung ab 2030

Der kommunale Richtplan ist ein behördenverbindliches Steuerungsinstrument: Verwaltung und Politik müssen ihre Entscheidungen in Zukunft gestützt auf ihn treffen. Mit der Genehmigung durch die Baudirektion wird der Richtplan auch für kantonale Stellen verbindlich. Verbänden, Planungsfachleuten und Privaten dient er als Orientierung.

Ein neuer Richtplan für Winterthur

Die Herausforderungen, denen sich die Stadt in den nächsten 20 Jahren stellen muss, sind vielfältig. Dazu gehören das Wachstum, eine sich stark verändernde Arbeitswelt, der Klimawandel oder die schwindende Biodiversität. Mit der Räumliche Entwicklungsperspektive Winterthur 2040 hat sich die Stadt einen Kompass für die künftige Entwicklung von Winterthur gegeben. Sie bildet eine wichtige Grundlage für den kommunalen Richtplan, der zurzeit gesamthaft revidiert wird.

Verfahren

Der Richtplan durchläuft ein offizielles Planungsverfahren. Er wird öffentlich aufgelegt und durch das Stadtparlament festgesetzt. Mit der Genehmigung der kantonalen Baudirektion und nach Abschluss der Rekursfrist wird der Richtplan rechtsgültig.

Mit der Genehmigung wird der Richtplan auch für kantonale Stellen verbindlich. Verbänden, Planungsfachleuten und Privaten dient er als Orientierung.

Für diesen Inhalt zuständig

Raumentwicklung

Amt für Städtebau, Raumentwicklung
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8403 Winterthur

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