Zielbild Temporegime

Das «Zielbild Temporegime», das der Stadtrat 2021 beschlossen hat, sieht eine schrittweise Reduktion des Tempos vor, auch auf Hauptstrassen. Ein angepasstes Tempo hat im städtischen Raum viele Vorteile.

Verkehrskultur des «Miteinander»

Der Stadtrat hat 2021 das «Zielbild Temporegime» verabschiedet. Es sieht vor, in Winterthur über die folgenden 20 Jahren fast flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Winterthur geht damit den Weg, den viele europäische Städte derzeit in Angriff nehmen oder bereits umgesetzt haben.

Dank niedriger Geschwindigkeiten soll ein besseres Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden möglich werden. Denn ein gleichmässigerer Verkehrsfluss bietet gemäss Studien im städtischen Raum vor allem Vorteile: Der Fuss- und der Veloverkehr erhalten mehr Sicherheit und die Lärm- und Umweltbelastungen sinken. Gleichzeitig wird der motorisierte Verkehr aufgrund des gleichmässigeren Verkehrsflusses kaum verlangsamt. Die effektive Reisezeit wird im innerstädtischen Raum ohnehin vor allem durch die Leistungsfähigkeit der Knoten (Kreuzungen, Einbiegungen) bestimmt. Bei Tempo 30 kommt ausserdem zu weniger Auffahr- und Abbiegeunfällen, was die Verkehrssicherheit auch für Autofahrende erhöht.

Auslöser für diese Überlegungen war das Postulat «Tempo 30 rund um die Altstadt» vom 24. Juni 2019 sowie anstehende Strassensanierungen. Die Lärmschutzverordnung (LSV) des Bundes verpflichtet Kanton und Stadt bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten, die notwendigen Lärmsanierungen vorzunehmen. Gleichzeitig besteht ein Bedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner nach mehr Sicherheit, Aufenthalts- und Lebensqualität. 

Vorgehen in Etappen

Die Umsetzung des Zielbilds erfolgt in Etappen. Die Etappe «Morgen» betrifft jene Orte in der Stadt, an denen besonders viele Menschen zusammenkommen – das heisst rund um die Altstadt und in den Quartierzentren. 

Danach folgen Schritt für Schritt die Strassen mit einer hohen Bebauungsdichte rund um die Zentren. Dort soll bei erhöhter öffentlicher Bedeutung ebenfalls sukzessive Tempo 50 durch Tempo 30 ersetzt werden. Auf Teilstrecken mit Umfahrungscharakter hingegen soll auch in 20 Jahren weiterhin Tempo 50 oder 60 möglich sein. In den Wohnquartieren wiederum sind auf kommunalen Erschliessungsstrassen ohne Verbindungsfunktion Begegnungszonen (Tempo 20 mit Vortritt für Fussgänger:innen) grundsätzlich möglich.

Abhängigkeiten mit «Mobilitätsinitiative»

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben am 30. November 2025 der «Mobilitätsinitiative», einer Änderung des Strassengesetzes, zugestimmt. Sie verlangte, dass der Kanton über die Höchstgeschwindigkeit auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung entscheidet und diese nur in Ausnahmefällen und über kurze Strecken herabsetzt. Bisher lag diese Kompetenz bei der Stadt Winterthur.  Der Regierungsrat setzte die entsprechende Gesetzesänderung per 1. Juni 2026 in Kraft. 

Die exakten Auswirkungen auf die künftigen Tempoanordnungen in Winterthur sind noch in Klärung. Die Stadt Winterthur hält fest, dass sie als Strasseneigentümerin weiterhin verpflichtet ist, den durch Bundesgesetz geforderten Lärmschutz der Anwohnenden zu gewährleisten.

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