Gesamtrevision kommunaler Richtplan

Übersicht
Winterthur wächst und wird es auch in den nächsten Jahren tun. Der kommunale Richtplan wird deshalb gesamthaft revidiert. Es handelt sich dabei um die erste Gesamtrevision des kommunalen Richtplans seit 1998. Gestützt auf die «Räumliche Entwicklungsperspektive Winterthur 2040» zeigt die Gesamtrevision auf, mit welchen Massnahmen die wachsende Stadt als attraktiver Lebensraum für Mensch und Natur gestaltet und weiterentwickelt werden kann. Mehr dazu auf der Seite «Winterthur 2040».
Das ist geplant
- Kern des neuen Richtplans sind die sechs Schwerpunkträume, starke Quartiere und die fünf übergreifenden stadträumlichen Themen Siedlung, Freiraum, Mobilität, Öffentliche Bauten und Anlagen sowie Ver- und Entsorgung
- Zusammenspiel unterschiedlicher Themen auf einen Blick dank räumlicher Überlagerungen (zum Beispiel in den Schwerpunkträumen und Quartieren)
- Richtplankarten mit Fokus auf die wichtigsten Richtplaninhalte und ihr Zusammenspiel
- Vollständiger Richtplan mit Massnahmen auf der städtischen Website und Richtplaninhalten im Online-Stadtplan (ab Inkraftsetzung)
Aktueller Stand
Öffentliche Auflage | 26. September – 27. November 2023 |
Einwendungsverfahren | abgeschlossen |
Weisung an das Stadtparlament | 9. September 2024 |
Festsetzung durch das Stadtparlament | 13. April 2026 |
Referendum | Referendum zustande gekommen (500 gültige Unterschriften, eingereicht am 15. Juni 2026) |
Volksabstimmung | 29. November 2026 |
Genehmigung durch den Kanton | offen |
Rekursauflage | offen |
Inkraftsetzung | offen |
Details zur Gesamtrevision
Die «Räumliche Entwicklungsperspektive Winterthur 2040» (W2040) dient als «Kompass» für die künftige Entwicklung von Winterthur. Die Herausforderungen, denen sich die Stadt in den nächsten 20 Jahren stellen muss, sind vielfältig. Das Wachstum ist eine davon, weitere Herausforderungen sind eine sich stark verändernde Arbeitswelt, der Klimawandel oder die schwindende Biodiversität. W2040 bildet eine wichtige Grundlage für den gesamtrevidierten kommunalen Richtplan.
Mit der vorliegenden Revision benennt die Stadt die Herausforderungen und den Handlungsbedarf für die nächsten fünf bis zehn Jahre. Sie tut es bewusst mit Mut zur Lücke. Denn um auf künftige Entwicklungen rasch zu reagieren, soll der Richtplan mit Teilrevisionen in deutlich kürzeren Zeitabständen als bisher angepasst werden.
Vom 26. September bis 27. November 2023 lag der kommunale Richtplan öffentlich auf. Insgesamt reichten neunzig Absenderinnen und Absender Einwendungen ein mit rund 800 Anträgen. Zieht man identische Einwendungen ab, verbleiben rund sechzig Einwendungen mit 550 Anträgen. Zu Wort gemeldet haben sich unter anderem acht Parteien, elf Quartiervereine, fünf Verkehrsverbände, fünfzehn Wohnbaugenossenschaften, diverse Firmen und Wirtschaftsverbände, fünf Nachbargemeinden und 27 Privatpersonen.
Der Stadtrat hat die Anträge geprüft und im Einwendungsbericht dazu Stellung genommen. Am 9. September 2024 wurde der gesamtrevidierte Richtplan dem Stadtparlament überwiesen. Am 13. April 2026 hat das Stadtparlament den Richtplan festgesetzt. Gegen diesen Beschluss wurden am 15. Juni 2026 Unterschriftenlisten eingereicht; die Stadtkanzlei stellte 500 gültige Unterschriften fest, womit das Referendum zustande gekommen ist. Der Beschluss wird deshalb den Stimmberechtigten am 29. November 2026 zur Abstimmung unterbreitet.
Aktuelle Dokumente (Stand Festsetzung)
Alte Dokumente: Stand Weisung ans Stadtparlament (Juli 2024)
Alte Dokumente: Stand Weisung ans Stadtparlament (Juli 2024)
Alte Dokumente: Stand öffentliche Auflage (September 2023)
Alte Dokumente: Stand öffentliche Auflage (September 2023)
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