Gesamtrevision kommunaler Richtplan

Information zur Abstimmung vom 29. November 2026: Beilagen
Die in der Abstimmungszeitung für die Vorlage vom 29. November 2026 erwähnten Beilagen finden Sie auf dieser Seite.
Übersicht
Der jetzt noch gültige Richtplan stammt aus dem Jahre 1998. Seither haben sich gesetzliche Vorgaben und gesellschaftliche Ziele deutlich verändert. So berücksichtigt der bisherige Richtplan weder die konsequente Siedlungsentwicklung nach innen, noch das Klimaziel «Netto Null 2040», die Anpassung an den Klimawandel («Stadtklima-Initiativen») oder die Förderung von gemeinnützigem und preisgünstigem Wohnraum.
Der kommunale Richtplan wird deshalb gesamthaft revidiert. Gestützt auf die «Räumliche Entwicklungsperspektive Winterthur 2040» zeigt die Gesamtrevision auf, mit welchen Massnahmen die wachsende Stadt als attraktiver Lebensraum für Mensch und Natur gestaltet und weiterentwickelt werden kann
Das ist geplant
- Kern des neuen Richtplans sind die sechs Schwerpunkträume, die starken Quartiere und die fünf übergreifenden stadträumlichen Themen Siedlung, Freiraum, Mobilität, Öffentliche Bauten und Anlagen sowie Ver- und Entsorgung
- Das Wachstum und die Verdichtung sollen in erster Linie im Umfeld der Bahnhöfe und entlang der bestehenden Verkehrsachsen zwischen Töss und Oberwinterthur im sogenannten «urbanen Rückgrat» erfolgen. Die Gebiete entlang des urbanen Rückgrats, welche sich am stärksten entwickeln und verändern werden, sind die sechs Schwerpunkträume. Die Quartiere und die alten Dorfkerne werden behutsam weiterentwickelt.
- Gebietsweise, wo quartier- und sozialverträglich, sollen Verdichtungen auch ausserhalb des urbanen Rückgrats ermöglicht werden.
- Verdichtung kann aber auch zu Verdrängung führen. Die Stadt setzt sich deshalb für genügend preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum ein.
- Eine wachsende Bevölkerung braucht Freiräume, wo sie sich erholen kann. U.a. mit dem Grünen Saum um Winterthur dem «Stadtrandpark» werden Massnahmen zur Sicherung und sorgsamen Weiterentwicklung von Naherholung, Natur und Landwirtschaft getroffen.
- Wenn mehr Menschen in Winterthur leben und arbeiten, nimmt auch die Mobilität zu. ÖV, Velo und Fussverkehr übernehmen künftig einen deutlich höheren Anteil am Modal Split. So kann der Verkehr weiter rollen und den erforderlichen Beitrag zum Netto-Null-Ziel 2040 leisten.
- In einer wachsenden Stadt wird Platz immer knapper. Raum für öffentliche Bauten, z. B. Schulhäuser, soll frühzeitig gesichert werden. Die Stadt soll bei ihren Bauten zudem eine Vorbildfunktion in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung einnehmen.
Aktueller Stand
Öffentliche Auflage | 26. September – 27. November 2023 |
Einwendungsverfahren | abgeschlossen |
Weisung an das Stadtparlament | 9. September 2024 |
Festsetzung durch das Stadtparlament | 13. April 2026 |
Referendum | Referendum zustande gekommen (500 gültige Unterschriften, eingereicht am 15. Juni 2026) |
Volksabstimmung | 29. November 2026 |
Genehmigung durch den Kanton | offen |
Rekursauflage | offen |
Inkraftsetzung | offen |
Schwerpunkträume, starke Quartiere und Siedlung
Um der Zersiedelung entgegenzuwirken, soll die nötige Entwicklung nach innen erfolgen, das heisst in den bereits bebauten Gebieten und auf freien Flächen innerhalb des Siedlungsgebiets. Das Wachstum und die Verdichtung sollen in erster Linie in den Schwerpunkträumen im Umfeld der Bahnhöfe und entlang der bestehenden Verkehrsachsen zwischen Töss und Oberwinterthur im sogenannten «urbanen Rückgrat» erfolgen.
Die «Stadt der kurzen Wege», die Idee dahinter: In einem näheren Umkreis befindet sich alles, was es für den Alltag braucht.
Die Quartiere und die alten Dorfkerne werden behutsam weiterentwickelt. Gebietsweise, wo quartier- und sozialverträglich, sollen Verdichtungen auch ausserhalb des urbanen Rückgrats ermöglicht werden.
Verdichtung kann aber auch zu Verdrängung führen. Die Stadt setzt sich deshalb für genügend preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum ein. Dieses Ziel ist im Richtplan wie folgt definiert: «Bei Auf- und Umzonungen von geeigneten Arealen wird u. a. 20 bis 50 Prozent preisgünstiger, vorzugsweise gemeinnütziger Wohn- und/oder Gewerberaum gesichert.»

Wirkung des Richtplans

Für die Abstimmung vom 29. November 2026 relevante Beilagen (Stand Festsetzung)
Im September 2024 überwies der Stadtrat den überarbeiteten Richtplan dem Stadtparlament. Die «Spezialkommission Richtplan» diskutierte ihn während rund eineinhalb Jahren.
Am 13. April 2026 beschloss das Stadtparlament die Festsetzung des gesamtrevidierten kommunalen Richtplans (mit 31 zu 21 Stimmen). Weil gegen diesen Beschluss das Volksreferendum ergriffen wurde, kommt es nun zur Volksabstimmung.
Die Planinhalte finden Sie ab dem 30. Oktober auch auf unserem Stadtplan.
Alte Dokumente: Stand Weisung ans Stadtparlament (Juli 2024)
Alte Dokumente: Stand Weisung ans Stadtparlament (Juli 2024)
Alte Dokumente: Stand öffentliche Auflage (September 2023)
Alte Dokumente: Stand öffentliche Auflage (September 2023)
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