Quartierplan «Gütli»

Übersicht
Im Gebiet Gütli, zwischen Mockentobel und Tössertobel auf dem Lindberg, fehlt auf mehreren Grundstücken die Erschliessung, also zum Beispiel Strassen und Kanalisation. Deshalb dürfen diese Grundstücke bisher nicht bebaut werden, obwohl sie eingezont sind. Ein Grundeigentümer beantragte deshalb bei der Stadt Winterthur ein Quartierplanverfahren. Mit einem solchen Verfahren regelt eine Gemeinde die Erschliessung und Nutzung eines Gebiets neu, gestützt auf die Paragraphen 123 bis 177 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Das Verfahren richtet sich an alle Grundstücke im sogenannten Beizugsgebiet. Dessen Grenzen werden in der Regel durch öffentliche Strassen begrenzt, weitere Abgrenzungskriterien sind Wälder, Gewässer, Bahnlinien und Bauzonengrenzen. Alle Grundstücke im Beizugsgebiet müssen durch den Quartierplan erschlossen werden. Die Einleitung eines Quartierplanverfahrens muss von der kantonalen Baudirektion genehmigt und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern schriftlich mitgeteilt werden.
Der Quartierplan Gütli ist das Leitverfahren für dieses Gebiet. Er hat weitere, damit verbundene Verfahren ausgelöst: die Teilrevisionen des Zonenplans, der Verkehrsbaulinien sowie der Waldabstandslinie Eichwald. Zusätzlich braucht es ein Gewässerprojekt für den Mockentobelbach und ein Strassenprojekt für die Tössertobel- und Gütlistrasse.
Das ist geplant
- Neuregelung der Erschliessung im Gebiet Gütli
- Festlegung, welche Grundstücke zum Quartierplan gehören (Beizugsgebiet)
- Abstimmung mit dem Gewässerprojekt Mockentobelbach und dem Strassenprojekt Tössertobel-/Gütlistrasse
- Koordination mit der Teilrevision des Zonenplans, der Verkehrsbaulinien und der Waldabstandslinie Eichwald
- Ziel: Die betroffenen Grundstücke werden erschlossen und bebaubar
Aktueller Stand
Kantonale Vorprüfung | 1. Vorprüfung abgeschlossen Oktober 2017; 2. Vorprüfung eingereicht Februar 2024; 3. Vorprüfung eingereicht Dezember 2024 |
Beschluss zur Auflage bei den Grundeigentümer:innen | 9. April 2025 |
Festsetzung des Quartierplans | 25. März 2026 |
Genehmigung durch den Kanton | 12. August 2026 |
Rekursauflage | 21. August - 21. September 2026 |
Inkraftsetzung | Offen |
Details zur Planung
Nach dem Antrag eines Grundeigentümers im März 2015 fanden im November desselben Jahres und im Oktober 2016 Informationsveranstaltungen für die betroffenen Grundeigentümer:innen statt. Im Juli 2017 reichte die Stadt den Quartierplan beim kantonalen Amt für Raumentwicklung zur Vorprüfung ein.
Die kantonale Vorprüfung zeigte, dass neben dem Quartierplan zusätzlich ein Gewässerprojekt für den Mockentobelbach sowie ein Strassenprojekt für die Erschliessungsstrassen ausserhalb der Bauzone nötig sind. Das Strassenprojekt für die Tössertobel- und Gütlistrasse lag deshalb separat beim Tiefbauamt auf.
In der Folge wurde der Quartierplan überarbeitet und eng mit dem Gewässerprojekt und dem Strassenprojekt abgestimmt. Auch die Rückmeldungen der betroffenen Anwohnenden flossen so weit möglich ein. Wegen wesentlicher Anpassungen reichte die Stadt den Quartierplan im Februar 2024 ein zweites Mal und im Dezember 2024 ein drittes Mal zur Vorprüfung beim Kanton ein.
Am 9. April 2025 beschloss der Stadtrat, den überarbeiteten Quartierplan den betroffenen Grundeigentümer:innen zur Auflage zu unterbreiten. Parallel dazu haben die damit verbundenen Verfahren zur Teilrevision des Zonenplans, der Verkehrsbaulinien und der Waldabstandslinie Eichwald ihre eigenen öffentlichen Auflagen durchlaufen oder durchlaufen diese noch.
Adresse
Gütli (Lindberg), zwischen dem Mockentobel und dem Tössertobel
Markierungen auf der Karte (1)
Markierungen auf der Karte (1)
| Bezeichnung |
|---|
| Gütli |
Kontakt
Adrian Guntli
Projektleiter
Adrian Guntli
Projektleiter
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