Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen
Der Kanton revidiert die kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie die statischen Waldgrenzen.
Die Akten lagen vom nach §7 PBG (Planungs- und Baugesetz) während 60 Tagen vom 16. Januar 2026 bis zum 17. März 2026 auf.
Bei Fragen zur statischen Waldgrenze gibt das Amt für Landschaft und Natur Auskunft:
Abteilung Wald
Andreas Weber
043 259 29 75
andreas.weber@bd.zh.ch
Bei Fragen zu den kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie zum Verfahren gibt das Amt für Raumentwicklung Auskunft:
Abteilung Raumplanung
Barbara Schultz
043 259 30 49
barbara.schultz@bd.zh.ch
Dokumente
Für diesen Inhalt zuständig
Amt für Städtebau
Amt für Städtebau
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 13.30–16.00 Uhr |
- Seite erstellt am
- Inhalt zuletzt aktualisiert am