Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen

Der Kanton revidiert die kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie die statischen Waldgrenzen.

Die Akten lagen vom nach §7 PBG (Planungs- und Baugesetz) während 60 Tagen vom 16. Januar 2026 bis zum 17. März 2026 auf. 

Bei Fragen zur statischen Waldgrenze gibt das Amt für Landschaft und Natur Auskunft: 

Abteilung Wald

Andreas Weber

043 259 29 75 

andreas.weber@bd.zh.ch

Bei Fragen zu den kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie zum Verfahren gibt das Amt für Raumentwicklung Auskunft:

Abteilung Raumplanung

Barbara Schultz

043 259 30 49 

barbara.schultz@bd.zh.ch

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