Privater Gestaltungsplan Siedlung Grüzefeld

Übersicht
Die Siedlung Grüzefeld wird etappiert und sozial verträglich weiterentwickelt. Das vielfältige Angebot an preisgünstigem Wohnraum soll wo vorhanden erhalten bleiben und andernorts neu entstehen.
Besondere Beachtung erhält die einheitliche Erscheinung des Freiraums und Erhalt der ursprünglichen strukturierten Grünflächen. Geplant sind zudem mehr barrierearme Zugänge und gemeinschaftliche Bereiche sowie neue Spiel- und Aufenthaltsflächen.
Das ist geplant
- Bauliche Ertüchtigung
- Wohnraumerweiterungen am Bestand sowie Anbauten
- Rückbau der Alterswohnungen der GAIWO und Ersatz durch einen zeitgemässen Neubau
- Ersatz des ehemaligen Pfarrhauses und der Maisonette-Wohnungen durch einen freistehenden Neubau, der als neues Siedlungszentrum dient mit Wohnungen in den Obergeschossen und Gemeinschaftsräumen im Erdgeschoss
- 310 der 362 Wohnungen bleiben erhalten
- 120 bis 130 Wohnungen (davon rund 40 Alterswohnungen) entstehen neu
- Zuwachs von rund 70 bis 80 Wohnungen in der gesamten Siedlung
Aktueller Stand
Öffentliche Auflage | 15. September bis 14. November 2025 |
Weisung an das Stadtparlament | Offen |
Festsetzung durch das Stadtparlament | Offen |
Referendumsfrist | Offen |
Genehmigung durch den Kanton | Offen |
Rekursauflage | Offen |
Inkraftsetzung | Offen |
Details zur Planung
Die Siedlung Grüzefeld entstand Mitte der 1960er-Jahre und wurde 2018 im kantonalen Inventar der Denkmalschutzobjekte aufgenommen. In den 362 Wohneinheiten finden rund 730 Bewohnende preisgünstigen Wohnraum. Die letzten umfangreicheren Sanierungsmassnahmen wurden in den 1990er-Jahren durchgeführt. Für die Bauten besteht zum Teil erheblicher Sanierungsbedarf. Die Gebäude erfüllen die Anforderungen an Barrierefreiheit und energetische Vorgaben nur teilweise. Zudem entsprechen die geringen Wohnflächen und die Zimmergrössen der Wohnungen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen.
Die vier Wohnbaugenossenschaften GAIWO, GWG, HGW und WGW haben unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege und der städtischen Amtsstellen einen Gestaltungsplan erarbeitet.
Parallel zum Gestaltungsplan wurde die Schutzverordnung «Wohnüberbauung Grüzefeld» von der kantonalen Denkmalpflege erarbeitet. Zweck der Verordnung ist die Gewährleistung des Substanzschutzes. Der geplante Abbruch einzelner Bauten setzt ausserdem eine Entlassung dieser Siedlungsteile aus dem Inventar voraus.
Dokumente für die öffentliche Auflage
Kontakt
Gianna Hartung
Projektleiterin
Gianna Hartung
Projektleiterin
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