Teilrevision Zonenplan (in Verbindung mit dem Quartierplan Gütli)

Übersicht
Im Rahmen des Quartierplans Gütli soll die Erschliessung des Gebiets neu geregelt werden, damit bisher nicht bebaubare Grundstücke genutzt werden können. Auf Wunsch der betroffenen Grundeigentümerschaften wird dafür zusätzlich der Zonenplan auf zwei Grundstücken angepasst.
Diese Anpassung ist rechtlich ein eigenständiges Verfahren, unabhängig vom Quartierplan. Sie wird aber parallel zum Quartierplanverfahren festgesetzt und genehmigt.
Das ist geplant
- Umzonung von der zweigeschossigen Wohnzone W2/1.0 in die Freihaltezone auf zwei Grundstücken im Gebiet Gütli
- Anpassung der Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV)
Aktueller Stand
Öffentliche Auflage | 11. April 2025 bis 10. Juni 2025 |
Weisung an das Stadtparlament | Offen |
Festsetzung durch das Stadtparlament | Offen |
Referendumsfrist | Offen |
Genehmigung durch den Kanton | Offen |
Rekursauflage | Offen |
Inkraftsetzung | Offen |
Details zur Planung
Der Stadtrat beschloss am 9. April 2025, für die Teilrevision des Zonenplans ein Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Gestützt auf Paragraf 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) lagen die Unterlagen während 60 Tagen öffentlich auf, beim Amt für Baubewilligungen an der Pionierstrasse 7. In dieser Zeit konnte jede Person eine Einwendung mit kurzer Begründung einreichen.
Zu den aufgelegten Unterlagen gehörten der Stadtratsbeschluss, die geplante Änderung des Nutzungsplans, die Anpassung der Lärmempfindlichkeitsstufen sowie ein erläuternder Bericht nach Artikel 47 der Raumplanungsverordnung (RPV), der die Planung fachlich begründet.
Adresse
Gütli (Lindberg), zwischen dem Mockentobel und dem Tössertobel
Markierungen auf der Karte (1)
Markierungen auf der Karte (1)
| Bezeichnung |
|---|
| Gütli |
Kontakt
Adrian Guntli
Projektleiter
Adrian Guntli
Projektleiter
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