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Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer wird grundsätzlich in der auf das Fälligkeitsjahr folgenden Steuerperiode gutgeschrieben. Zum Beispiel wird die Verrechnungssteuer 2015 bei der provisorischen Rechnung 2016 gutgeschrieben.

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Verrechnungssteuern ab 01.01.2017 schneller gutgeschrieben werden. Durch diesen Systemwechsel verändert sich der Ablauf der Gutschrift wie folgt:

Systemwechsel bei der Gutschrift der Verrechnungssteuer

bisher am Beispiel Fälligkeiten 2015:

  • Deklaration in Wertschriftenverzeichnis/Steuererklärung 2015 und Entscheid über Rückerstattungsanspruch im Einschätzungsverfahren 2015
  • Gutschrift in Steuerrechnung 2016, Valuta 30.06.2016, sofern Steuererklärung 2015 bis dann eingereicht wurde

Übergangsjahr 2017 am Beispiel Fälligkeiten 2017

  • Deklaration in Wertschriftenverzeichnis/Steuererklärung 2017 und Entscheid über Rückerstattungsanspruch im Einschätzungsverfahren 2017
  • Gutschrift in Steuerrechnung 2017, Valuta 31.03.2018, sofern Steuererklärung 2017 bis dann eingereicht wurde
  • Der Staats- und Gemeindesteuer der Steuerperiode 2017 wird sowohl das Verrechnungssteuerguthaben aus dem Jahr 2016 als auch jenes aus dem Jahr 2017 verrechnet

inskünftig am Beispiel Fälligkeiten 2018:

  • Deklaration in Wertschriftenverzeichnis/Steuererklärung 2018 und Entscheid über Rückerstattungsanspruch im Einschätzungsverfahren 2018
  • Gutschrift in Steuerrechnung 2018, Valuta 31.03.2019, sofern Steuererklärung 2018 bis dann eingereicht wurde

 

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