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Natürliche Personen

Die Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen gelten neben den Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen als Hauptsteuern. Sie bilden das Rückgrat der Kantons- und Gemeindefinanzen.

Das Steueramt Winterthur ist unter anderem für die Führung des Steuerregisters und den Versand Ihrer Steuererklärung zuständig.

Gemeinsam mit der Kantonalen Steuerverwaltung Zürich schätzen wir Ihre Steuererklärung ein und erstellen für Sie den Einschätzungsentscheid mit den entsprechenden Steuerrechnungen. Zudem führen wir das Inkassoverfahren für die Staats- und Gemeindesteuern.

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