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Ablauf Steuerverfahren

Ablauf des Steuerverfahrens für ein Steuerjahr; natürliche Personen inkl. die eben volljährig gewordenen Personen
Bild Legende:

Schritt 1

Im Januar erhalten Sie die Steuerformulare. Sie können die Steuererklärung auf drei verschiedene Arten einreichen:

  • online ausgefüllt
  • am PC ausgefüllt 
  • von Hand ausgefüllt

Hier finden Sie weiterführende Informationen, die Ihnen beim Ausfüllen behilflich sein können.

Schritt 2

Am 31. März läuft die Einreichefrist Ihrer Steuererklärung ab. Bis dann müssen Sie diese eingereicht oder die Frist online erstreckt haben. Die Frist kann maximal bis zum 30. November erstreckt werden.

Eine bereits verfallene Frist kann nicht mehr erstreckt werden.

Schritt 3

Im Mai erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für das laufende Jahr. Diese kann bis Ende Dezember in Raten beglichen werden. Sie wird aufgrund der uns zuletzt bekannten Steuerfaktoren ausgestellt (z.B. Steuererklärung des Vorjahres). Da wir Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt nicht kennen, empfehlen wir Ihnen, eine angepasste provisorische Steuerrechnung zu verlangen, wenn Sie mit wesentlich höheren oder tieferen Einkommen und Vermögen rechnen.

Alle Zahlungen zur Begleichung der provisorischen Rechnung, welche Sie bis Ende September leisten, werden zu Ihren Gunsten verzinst. 

Nutzen Sie in diesem Zusammenhang auch unsere E-Services wie E-Steuerkonto oder E-Bill.

Rechnungen der direkten Bundessteuern erhalten Sie vom Kantonalen Steueramt Zürich zugestellt. Für Fragen betreffend der direkten Bundessteuer wenden Sie sich bitte an das Kantonale Steueramt, Dienstabteilung Direkte Bundessteuern, Telefonnummer 043 259 59 59.

Schritt 4

Sie haben die Steuererklärung eingereicht? Nun werden Ihre Unterlagen durch das Steueramt Winterthur oder das Kantonale Steueramt geprüft. Die Prüfung erfolgt jeweils chronologisch nach Eingangsdatum. In Winterthur werden rund 60‘000 Steuererklärungen geprüft und veranlagt.

In welchem Zeitraum die Prüfung Ihrer Steuererklärung erledigt wird, lässt sich nicht voraussagen. Den Verarbeitungsstand der in Winterthur veranlagten Fälle aktualisieren wir laufend. Wir publizieren diesen auf unserer Homepage in den News.

Schritt 5

Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie von uns die Schlussrechnung. Weicht die definitive Veranlagung von Ihrer Steuererklärung ab, wird Ihnen ein Einschätzungsentscheid zugestellt. Den Einschätzungsentscheid erhalten Sie entweder vom Steueramt Winterthur oder vom Kantonalen Steueramt Zürich. Das hängt davon ab, wer Ihre Steuererklärung abschliessend geprüft und veranlagt hat. 

Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen zahlbar. Alle bisher für jenes Steuerjahr geleisteten Zahlungen sind auf dieser Rechnung ersichtlich.

Die Schlussrechnung wird Ihnen immer vom Steueramt Winterthur zugestellt.

Natürlich können Sie die Schlussrechnung ebenfalls über die Dienstleistung E-Bill erhalten. Weitere Informationen rund um das Thema Steuerrechnung finden Sie hier.

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

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