Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Volljährige

Informationen zur Steuererklärung 

Herzlichen Glückwunsch zur Volljährigkeit!

Die Volljährigkeit bringt viele neue Rechte und Pflichten mit sich. Eine dieser Pflichten ist das Ausfüllen einer Steuererklärung. 

Das Steuerjahr

Der Jahresprozess startet jeweils im Januar mit dem Versand der Steuererklärungen. Am 31.März läuft die Einreichefrist Ihrer Steuererklärung ab. Bis dann müssen Sie diese eingereicht, oder die Frist online erstreckt haben. Ende Mai werden jeweils die provisorischen Rechnungen für das laufende Jahr verschickt. Sie zahlen Ihre Steuern somit in der Regel immer im Voraus. Alle Zahlungen der provisorischen Rechnung, welche Sie bis Ende September leisten, werden zu Ihren Gunsten verzinst. 

Erste Schritte 

Mit dem erhaltenen Zugangscode können Sie Ihre Steuererklärung einfach und problemlos online ausfüllen. Hier  können Sie sich mit Ihren Angaben und dem Zugangscode registrieren. Bitte schreiben Sie sich den gewählten Benutzername und das Passwort auf – Sie benötigen diese, um sich zukünftig bei ZHprivateTax anzumelden. 

Hilfe bei der Anmeldung oder technischen Anliegen bietet Ihnen der Support unter 0800 22 88 11 (Gratisnummer). Weitere Informationen, eine Kurzanleitung sowie die FAQ‘s zur Online-Steuererklärung ZHprivateTax finden Sie hier.

Unterlagen 

Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung loslegen können, empfehlen wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zusammenzutragen und in elektronischer Form zu Verfügung zu haben. Je nach Fallkonstellationen sind es mehr oder weniger Unterlagen, welche Sie benötigen. In den meisten Fällen reichen diese Unterlagen: 

  • Zugangscode
  • Sämtliche Lohnausweise, auch für Neben- und Teilzeiterwerb
  • Falls Sie nicht erwerbstätig sind, dann benötigen wir eine schriftliche Bestätigung, dass Sie kein Einkommen hatten oder eine Bestätigung von der Schule
  • Zinsausweise (Bank/Post)
  • Belege Beiträge in die 3. Säule a
  • Zusammenstellung der Krankheitskosten
  • Belege über Auslagen für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen
  • Spendenbelege 

Tipp: Legen Sie sich im PC ein Verzeichnis an oder machen Sie sich ein Mäppchen, in welches Sie fortlaufend die für die Steuererklärung notwendigen Belege ablegen. Sie ersparen sich so das mitunter mühsame zusammentragen der relevanten Unterlagen. 

In der Online Steuererklärung können sämtliche Unterlage elektronisch übermittelt werden. 

Ausfüllen der Steuererklärung 

Sämtliche wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer und müssen deklariert werden. Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode. In der Steuererklärung sind somit sämtliche in- und ausländischen Vermögenswerte per 31.12 zu deklarieren. 

Mittels gezielten Fragen führt Sie der Eingabeassistent von ZHprivateTax durch die Steuererklärung. 

Die Steuererklärung wird in vier Teile gegliedert:

  1. Personalien : Personalien, Zivilstand, Konfession, Arbeitgeber
  2. Einkommen : Einkünfte, Wertschriftenertrag
  3. Abzüge : Berufsauslagen, Versicherungsprämien
  4. Vermögen/Schulden : Wertschriften und Guthaben, Bargeld, Fahrzeuge, Schulden

Übermittlung

Nachdem Sie Ihre Daten vollständig erfasst und die nötigen Belege hochgeladen haben, können Sie diese übermitteln. Es müssen keine physischen Unterlagen dem Steueramt zugestellt werden. 

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

Fusszeile