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Vermögen

Das steuerbare Vermögen bemisst sich grundsätzlich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode. In der Steuererklärung sind somit sämtliche in- und ausländische Vermögenswerte (auch z.B. Liegenschaften welche sich im Ausland befinden) per 31.12. (bzw. per Ende der Steuerperiode) zu deklarieren. Im Kanton Zürich gibt es keinen Freibetrag beim Vermögen.

Die Steuerwerte von Wertschriften- und Guthaben (wie beispielsweise Aktien oder Obligationen) können gemäss der Kursliste  deklariert werden.

Die Guthaben bei Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse 2. Säule) sowie Vorsorge 3. Säule a sind in der Steuererklärung nicht als Vermögen zu deklarieren. Die Besteuerung erfolgt in Form einer Sondersteuer bei der Auszahlung.

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