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Liegenschaften

Liegenschaftenbesitzer müssen einerseits die aus der Liegenschaft resultierenden Einkünfte (Eigenmietwert, Miet- oder Pachtzinsen) sowie den Steuerwert (grundsätzlich basierend auf einer Liegenschaftenbewertung) in der Steuererklärung deklarieren. Andererseits können die Liegenschaftsunterhaltskosten sowie die Hypothekarzinsen wie auch die Hypothekarschuld in Abzug gebracht werden.

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