Generelle Fristerstreckung
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat entschieden, die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuerklärung 2024 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) auf den 30. April 2025 zu erstrecken.
Die Fristerstreckung gilt unabhängig davon, wie die Steuererklärung ausgefüllt wird: ob online, mit der Offline-Software oder auf Papier.
Sollten Sie trotzdem eine Erstreckung der Einreichefrist beantragen wollen, können Sie dies direkt online oder schriftlich tun.