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Trennung/Scheidung

Bei Trennung oder Scheidung werden beide Partner rückwirkend per 1.1. der Steuerperiode als Einzelpersonen steuerpflichtig und erhalten eine separate Steuererklärung.

Zahlungen, die bis zum Datum der Trennung an die gemeinsame für das Ehepaar ausgestellte Steuerrechnung geleistet wurden, werden gemäss § 180 StG bis zum Datum der Trennung beiden Ehegatten je zur Hälfte gutgeschrieben. Falls das Ehepaar eine andere Aufteilung der Zahlungen wünscht, benötigen wir eine schriftliche Mitteilung, welche von beiden Ehegatten unterzeichnet sein muss.

Damit wir die provisorische Rechnung aufgrund der Trennung / Scheidung anpassen können, bitten wir Sie, uns Ihr erwartetes steuerbares Einkommen und Vermögen mitzuteilen

Für ab Jahr 2007 registrierte Partnerschaften ist das Vorgehen genau gleich.

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

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