Sozialhilfe
Die Sozialen Dienste bleiben von Montag 23. Dezember 2024 bis Freitag 3. Januar 2025 geschlossen. Ab Montag 6. Januar 2025 sind wir gerne wieder für sie da.
Bei Obdachlosigkeit wenden Sie sich bitte ab 19.00 Uhr an das Durchgangsheim der Heilsarmee, Habsburgstrasse 29, Tel. 052 226 01 61. In anderen dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizei, Tel. 052 267 51 52.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe stellt sicher, dass Personen in einer finanziellen Notlage materielle Unterstützung erhalten und vorgelagerte Leistungen geltend gemacht werden (z. B. Arbeitslosentaggelder, IV-Leistungen etc.). Das Ziel der Sozialhilfe ist die Ausrichtung der materiellen und persönlichen Hilfe, damit ihre Klientinnen und Klienten möglichst schnell wieder finanzielle Unabhängigkeit erlangen können.
Die Höhe der Unterstützungsleistungen richtet sich nach der Aufenthaltsbewilligung.
Schweizer:innen, Ausländer:innen mit Ausweis B und C sowie Flüchtlinge mit Ausweis F, B und C erhalten Sozialhilfe nach Sozialhilfegesetz (SHG). Für Asylsuchende mit Ausweis N, Schutzsuchende mit Ausweis S und vorläufig aufgenommene Personen mit Ausweis F wird Sozialhilfe nach Asylfürsorgeverordnung (AfV) ausgerichtet. Die Unterstützungsleistungen in der Asylsozialhilfe sind tiefer als in der Sozialhilfe nach SHG.
In folgenden fünf Videos wird die Sozialhilfe einfach erklärt
- Grundlagen der Sozialhilfe
- Rechte beim Sozialhilfebezug
- Pflichten in der Sozialhilfe
- Bemessung der Unterstützung von Sozialhilfe
- Situationsbedingte Leistungen der Sozialhilfe
Antworten auf häufige Fragen zur Sozialhilfe in Winterthur finden Sie hier.
Wohnen Sie in der Stadt Winterthur und befinden Sie sich in einer wirtschaftlichen / finanziellen Notlage?
Wenn Sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, können Sie sich an die Zentrale Anlaufstelle Soziale Dienste wenden . Hier erhalten Sie kostenlos Informationen, werden an spezialisierte Stellen verwiesen oder persönlich beraten. Bei Bedarf werden Sie finanziell unterstützt.