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Unrechtmässiger Sozialhilfebezug

Die Sozialhilfebehörde der Stadt Winterthur bekämpft zusammen mit den Sozialen Diensten unrechtmässige Bezüge im Bereich der wirtschaftlichen Hilfe.

Die Sozialhilfebehörde Winterthur bekämpft den unrechtmässigen Bezug in der wirtschaftlichen Hilfe konsequent. Dieser kann grundsätzlich überall dort stattfin-den, wo eine Selbstdeklarations- und Offenlegungspflicht besteht, das heisst, wo es am Einzelnen liegt, selbstverantwortlich Angaben zu seinen Verhältnissen zu machen. Auf diese Prinzipen baut nicht nur die Sozialhilfe, sondern auch beispielsweise die Steuererklärung oder Angaben gegenüber Versicherungen. 

Wenn aus Ihrer Sicht ein Verdacht auf einen unrechtmässigen Sozialhilfebezug besteht, können Sie uns . Die Sozialen Dienste gehen jedem Hinweis nach, können aber das Ergebnis der Nachforschungen aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt geben.

Was unternimmt die Sozialhilfebehörde der Stadt Winterthur zur Verhinderung von unrechtmässigem Sozialhilfebezug?

Die Sozialen Dienste erstellen jährlich eine Statistik der unrechtmässigen Bezüge in der Stadt Winterthur.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Sozialberatung Telefon +41 52 267 56 34

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