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Asylsozialhilfe

Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr
Die Stadtverwaltung bleibt vom Montag, 22. Dezember 2025 bis und mit Freitag, 2. Januar 2026 geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026 sind wir gerne wieder für Sie da. 

Bei Obdachlosigkeit steht das Durchgangsheim Anker zur Verfügung. In anderen dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizei, Tel. 052 267 51 52.

Asylsuchende mit Ausweis N, Schutzsuchende mit Status S und vorläufig aufgenommene Ausländer:innen (VAA) mit Ausweis F erhalten Asylsozialhilfe gestützt auf die Asylfürsorgeverordnung (AfV) des Kanton Zürichs. Die Leistungen in der Asylsozialhilfe sind tiefer als in der Sozialhilfe nach Sozialhilfegesetz (SHG).

Die Asylsozialhilfe sorgt dafür, dass Personen in einer finanziellen Notlage materielle Unterstützung erhalten und stellt Unterbringung und Beratung sicher. Sie fördert die Integration gemäss der Integrationsagenda Schweiz (IAS) respektive der Integrationsagenda des Kanton Zürichs (IAZH). Mit einer individuellen Potentialabklärung und zielgerichteten Bildungs- und Arbeitsintegrationsmassnahmen soll eine nachhaltige berufliche Integration und die finanzielle Selbständigkeit erreicht werden

Antworten auf häufige Fragen zur Asylsozialhilfe in Winterthur finden Sie hier.

Wohnen Sie in der Stadt Winterthur und befinden Sie sich in einer persönlichen / finanziellen Notlage?

Wenn Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage befinden, können Sie sich an die Zentrale Anlaufstelle Soziale Dienste wenden. Hier erhalten Sie kostenlos Informationen, werden an spezialisierte Stellen verwiesen oder persönlich beraten. Bei Bedarf werden Sie finanziell unterstützt.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Asyl Telefon +41 52 267 56 34

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