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Asylsozialhilfe

Asylsuchende mit Ausweis N, Schutzsuchende mit Status S und vorläufig aufgenommene Ausländer:innen (VAA) mit Ausweis F erhalten Asylsozialhilfe gestützt auf die Asylfürsorgeverordnung (AfV) des Kanton Zürichs. Die Leistungen in der Asylsozialhilfe sind tiefer als in der Sozialhilfe nach Sozialhilfegesetz (SHG).

Die Asylsozialhilfe sorgt dafür, dass Personen in einer finanziellen Notlage materielle Unterstützung erhalten und stellt Unterbringung und Beratung sicher. Sie fördert die Integration gemäss der Integrationsagenda Schweiz (IAS) respektive der Integrationsagenda des Kanton Zürichs (IAZH). Mit einer individuellen Potentialabklärung und zielgerichteten Bildungs- und Arbeitsintegrationsmassnahmen soll eine nachhaltige berufliche Integration und die finanzielle Selbständigkeit erreicht werden

Antworten auf häufige Fragen zur Asylsozialhilfe in Winterthur finden Sie hier.

Wohnen Sie in der Stadt Winterthur und befinden Sie sich in einer wirtschaftlichen / finanziellen Notlage?

Wenn Sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, können Sie sich an die Zentrale Anlaufstelle Soziale Dienste wenden. Hier erhalten Sie kostenlos Informationen, werden an spezialisierte Stellen verwiesen oder persönlich beraten. Bei Bedarf werden Sie finanziell unterstützt.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Asyl Telefon +41 52 267 56 34

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