Unrechtmässiger Bezug
Die Sozialhilfebehörde der Stadt Winterthur bekämpft zusammen mit den Sozialen Diensten unrechtmässige Bezüge im Bereich der wirtschaftlichen Hilfe.
Die Sozialhilfebehörde Winterthur bekämpft den unrechtmässigen Bezug in der wirtschaftlichen Hilfe konsequent. Unrechtmässiger Bezug kann grundsätzlich überall dort stattfinden, wo eine Selbstdeklarations- und Offenlegungspflicht besteht, das heisst, wo es am Einzelnen liegt, selbstverantwortlich Angaben zu seinen Verhältnissen zu machen wie beispielsweise auch bei der Steuererklärung oder bei Angaben gegenüber Versicherungen.
Wenn aus Ihrer Sicht ein Verdacht auf einen unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfe oder Asylsozialhilfe besteht, können Sie uns kontaktieren. Die Sozialen Dienste gehen jedem Hinweis nach, können aber das Ergebnis der Nachforschungen aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt geben.
Was unternimmt die Sozialhilfebehörde der Stadt Winterthur zur Verhinderung von unrechtmässigem Bezug?
Die Sozialen Dienste erstellen jährlich eine Statistik der unrechtmässigen Bezüge in der Stadt Winterthur.