Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde ist für die persönliche und die wirtschaftliche Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Winterthur zuständig, die in Not geraten sind. Die Abklärung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden erfolgt durch die professionelle Sozialberatung der Stadt Winterthur.
Die Sozialhilfebehörde
- setzt sich mit grundsätzlichen Fragen der Ausgestaltung der Sozialhilfe auseinander.
- legt die Richtlinien für die Bemessung der Unterstützungsansätze fest.
- bestimmt organisatorische Abläufe.
- fasst Beschlüsse aufgrund von Anträgen der Fachleute.
- überwacht die rechtsgleiche Behandlung aller Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger.
Fragen und Anliegen
Bei Fragen und Anliegen nutzen Sie bitte das Kontaktformular unter Kontakt. Damit erreichen Sie die Geschäftsstelle der Sozialhilfebehörde.