Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde ist für die persönliche und die wirtschaftliche Unterstützung von Einwohner:innen der Stadt Winterthur zuständig, die in Not geraten sind. Die Abklärung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden erfolgt durch die Sozialen Dienste der Stadt Winterthur.
Die Sozialhilfebehörde
- setzt sich mit grundsätzlichen Fragen der Ausgestaltung der Sozialhilfe auseinander.
- legt die Richtlinien für die Bemessung der Unterstützungsansätze fest.
- bestimmt organisatorische Abläufe.
- fasst Beschlüsse aufgrund von Anträgen der Fachleute.
- überwacht die rechtsgleiche Behandlung aller Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger.
Mitglieder der Sozialhilfebehörde
Vorsitz | Nicolas Galladé |
Stv. Vorsitz | Beat Friedländer |
Mitglieder |
Markus Anderegg, Bea Baltensberger, Simon Füchslin, Andrin Bosshart, Beat Friedländer, Monica Della Vedova, Samuel Fischer, Markus Läderach, Natascha Graf, Peter Christian Wyss |
Typ | Titel |
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Sozialhilfebehörde Winterthur Register zur Offenlegung der Interessenbindung |
Fragen und Anliegen
Bei Fragen und Anliegen nutzen Sie bitte das Kontaktformular unter Kontakt. Damit erreichen Sie die Geschäftsstelle der Sozialhilfebehörde.
Grundlagen
Titel | Typ | Grösse |
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Geschäftsordnung der Sozialhilfebehörde | 119.8 KB | |
Organisationsreglement und Kompetenzordnung SoBe | 47.6 KB | |
Richtlinien SoBe 1. Januar 2019 | 113.4 KB | |
Verhinderung von unrechtmässigem Sozialhilfebezug | 140.7 KB |
Geschäftsberichte
Die Sozialhilfebehörde berichtet zuhanden des Grossen Gemeinderats über ihre Tätigkeit.