Grundlagen der Sozialhilfe
Die Höhe der Sozialhilfe ist nach oben begrenzt und bemisst sich am Bedarf der bedürftigen Person. Die Bemessung der finanziellen Unterstützung erfolgt nach der Kompetenzordnung und den Richtlinien der Sozialhilfebehörde der Stadt Winterthur, die sich eng an die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS anlehnen.
Rechtliche Grundlagen
- Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich vom 14. Juni 1981
- Verordnung zum Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich vom 21. Oktober 1981
Titel | Typ | Grösse |
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Richtlinien der Sozialhilfebehörde der Stadt Winterthur vom 1. Januar 2019 | 113.4 KB |
Weiterführende Links
Broschüre: Sozialhilfe kurz erklärt |
Kantonales Sozialamt |
Städteinitiative Sozialpolitik |