Grundlagen der Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist keine Versicherung, sondern eine Unterstützung vom Staat. Jeder Kanton hat ein Gesetz für die Sozialhilfe. Der Kanton Zürich regelt mit dem Sozialhilfegesetz (SHG) und der Verordnung zum Sozialhilfegesetz (SHV) die Sozialhilfe. Darin steht zum Beispiel, dass die wirtschaftliche Hilfe, also die finanzielle Unterstützung, nach den SKOS-Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) berechnet wird (§ 17 SHV). Weitere Vorgaben für die Sozialhilfe in Winterthur, legt die Sozialhilfebehörde fest. Informationen zur Sozialhilfebehörde finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
- Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich vom 14. Juni 1981
- Verordnung zum Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich vom 21. Oktober 1981
- Richtlinien der Sozialhilfebehörde der Stadt Winterthur vom 1. Januar 2019
Weiterführende Links
Kantonales Sozialamt |
Städteinitiative Sozialpolitik |
SKOS-Richtlinien |