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Juristische Personen

Die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen gelten neben den Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen als Hauptsteuern.

Das Steueramt Winterthur ist unter anderem für die Führung des Steuerregisters und für die Erstellung Ihrer Steuerrechnungen zuständig. Zudem führen wir das Inkassoverfahren der Staats- und Gemeindesteuern.

Für den Versand der Steuererklärung und deren Einschätzung ist das Kantonale Steueramt Zürich zuständig.

Kantonales Steueramt Zürich
Bändliweg 21
8090 Zürich
Tel. +41 43 259 40 50

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