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FAQ Juristische Personen

Ein Verein ist dann gemeinnützig, wenn er öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgt und der Gewinn und das Kapital ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet sind. Ob ein Verein diese Kriterien erfüllt, wird durch das Kantonale Steueramt Zürich geprüft; es ist ein schriftliches Gesuch mit folgenden Belegen einzureichen:

  • Statuten
  • Gründungsprotokoll
  • evtl. Rechnungsbücher der letzten drei Jahre

Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings wird ein Jahresgewinn unter Fr. 10'000.- und ein Vereinsvermögen unter Fr. 100'000.- nicht besteuert. Mitgliederbeiträge an die Vereine werden nicht zum steuerbaren Gewinn gezählt.

Die Steuereinschätzung von juristischen Person erfolgt durch das

Kantonale Steueramt Zürich
Bändliweg 21
8090 Zürich
Tel. +41 43 259 40 50

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