Gründung Verein/Stiftung
Vorgehen aus steuerlicher Sicht
Schriftliche Mitteilung an das Steueramt inkl. folgender Beilagen:
- Statuten
- Gründungsprotokoll
- Name und Adresse des Kassiers sowie des Vorstehers
Steuerpflicht
Grundsätzlich ist jeder Verein, jede Stiftung steuerpflichtig. Steuerbefreiungsgesuche können an folgende Adresse gerichtet werden:
Kantonales Steueramt Zürich
Dienstabteilung Recht
Bändliweg 21
Postfach
8090 Zürich
Tel. +41 43 259 40 50
Folgende Beilagen müssen zusammen mit dem Gesuch eingereicht werden:
- Statuten
- Gründungsprotokoll
Handelsregister
Ein Verein/eine Stiftung ist nicht eintragungspflichtig. Falls Sie jedoch einen Eintrag wünschen, finden Sie Informationen beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich.