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Gründung Verein/Stiftung

Vorgehen aus steuerlicher Sicht

Schriftliche Mitteilung an das Steueramt inkl. folgender Beilagen:

  • Statuten
  • Gründungsprotokoll
  • Name und Adresse des Kassiers sowie des Vorstehers 

Steuerpflicht

Grundsätzlich ist jeder Verein, jede Stiftung steuerpflichtig. Steuerbefreiungsgesuche können an folgende Adresse gerichtet werden:

Kantonales Steueramt Zürich
Dienstabteilung Recht
Bändliweg 21
Postfach

8090 Zürich
Tel. +41 43 259 40 50

Folgende Beilagen müssen zusammen mit dem Gesuch eingereicht werden:

  •  Statuten
  •  Gründungsprotokoll

Handelsregister

Ein Verein/eine Stiftung ist nicht eintragungspflichtig. Falls Sie jedoch einen Eintrag wünschen, finden Sie Informationen beim Handelsregisteramt  des Kantons Zürich. 

Weitere Informationen.

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