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Steuerbefreiung

Stiftungen und Vereine, die gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen, können ein Gesuch um Steuerbefreiung einreichen.

Ein Verein ist dann gemeinnützig, wenn er öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgt und der Gewinn und das Kapital ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet sind. Ob ein Verein diese Kriterien erfüllt, wird durch das Kantonale Steueramt Zürich geprüft.

Der Antrag kann hier eingereicht werden. 

Das entsprechende Gesuchsformular finden sie hier.  

Zwingend einzureichende Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Gesuch
  • Tätigkeitskonzept mit Aufstellung der Personen bzw. Projekte, die unterstützt werden (sofern nicht bereits im Gesuch ausführlich beschrieben)
  • Budget (Aufschluss über die Art der Finanzierung und der Mittelverwendung)

Zusätzliche Dokumente für Vereine (in Kopie):

  • Vereinsstatuten (datiert und unterzeichnet)
  • Protokoll der Gründungsversammlung

Zusätzliche Dokumente für Stiftungen (in Kopie):

  • öffentlich beurkundete Stiftungsurkunde
  • Handelsregisterauszug (Online-Auszug genügt)

Weitere Unterlagen

  • Jahresberichte der letzten drei Jahre oder Protokolle der letzten drei Vereinsversammlungen (sofern vorhanden)
  • Jahresrechnungen der letzten drei Jahre (sofern vorhanden) 
  • Reglemente betreffend Organisation, Spesen, etc. (sofern vorhanden)
  • Öffentlicher Zweck: Dokument, welches die Aufgabenübertragung durch das Gemeinwesen regelt, z. B. Leistungsvereinbarung (sofern vorhanden)

Noch nicht gegründete juristische Personen können einen Antrag auf Zusicherung der Steuerbefreiung einreichen (Vorbescheid)

Bitte reichen Sie folgende Dokumente und Informationen ein:

  • Tätigkeitskonzept mit Aufstellung der Personen bzw. Projekte, die unterstützt werden
  • Budget (Aufschluss über die Art der Finanzierung und der Mittelverwendung)
  • Entwurf der Vereinsstatuten bzw. der Stiftungsurkunde
  • Reglementsentwürfe betreffend Organisation, Spesen, etc. (sofern vorhanden)

Weitere Informationen.

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