Steuerbefreiung
Stiftungen und Vereine, die gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen, können ein Gesuch um Steuerbefreiung einreichen.
Ein Verein ist dann gemeinnützig, wenn er öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgt und der Gewinn und das Kapital ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet sind. Ob ein Verein diese Kriterien erfüllt, wird durch das Kantonale Steueramt Zürich geprüft. Es ist ein schriftliches Gesuch mit folgenden Belegen einzureichen:
- Statuten
- Gründungsprotokoll
- evtl. Rechnungsbücher der letzten drei Jahre
Das Gesuch ist zu richten an:
Kantonales Steueramt Zürich
Dienstabteilung Recht
Bändliweg 21
Postfach
8090 Zürich
Tel.: +41 43 259 40 40
Fax: +41 43 259 47 75
Ist eine Steuerbefreiung bereits in einem anderen Kanton erfolgt, so gelangt ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung. Reichen Sie den Antrag mit den letzten zwei Geschäftsabschlüssen sowie den Vereinsstatuten bzw. Stiftungsurkunde und einer Kopie der Verfügung der Steuerbefreiung an die oben aufgeführte Adresse ein.
Ist eine Vorsorgeeinrichtung bereits in einem anderen Kanton steuerbefreit, so gelangt ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung. Reichen Sie den Antrag mit dem Grundbuchauszug von jeder Liegenschaft und einer Kopie der Verfügung der Steuerbefreiung des Sitzkantons an die oben aufgeführte Adresse ein.