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Baurechtliche Beratung

Baubewilligungsverfahren: Zweck, Bauausschuss, Fachgruppen, Koordinationsstellen

Das Baubewilligungsverfahren dient der Überprüfung der grundlegenden Anforderungen, die unsere Rechtsordnung an das Bauvorhaben stellt. Erfüllt ein Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen, muss es von der örtlichen Baubehörde bewilligt werden.

Massgebliche Grundlage der Baubewilligung bilden die Bau- und Zonenordnung und der Zonenplan der Stadt Winterthur.

Die Koordination und die Verfahrensleitung aller Baubewilligungsverfahren obliegt dem Bauinspektorat. Es koordiniert den Beizug der Fachstellen, holt die notwendigen kantonalen Bewilligungen ein und bereinigt allfällig entstandene Widersprüche.

Diejenigen Vorhaben, die neben oder anstelle der baurechtlichen Bewilligung der örtlichen Baubehörde einer Bewilligung, Konzession oder Genehmigung anderer, insbesondere kantonaler Stellen, bedürfen, sind im Anhang zur Bauverfahrensverordnung (BVV) aufgeführt. Kantonale Entscheide werden über die Kantonale Leitstelle für Baubewilligungen eingeholt, welche vorab auch für deren Koordination zuständig ist.

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