Alles zum Thema Baugesuch einreichen

Ein vollständiges Gesuch ermöglicht eine rasche Bearbeitung. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie Ihr Baugesuch einreichen.

Sie benötigen eine Baubewilligung, wenn Sie ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben realisieren wollen. Ihr Baugesuch reichen Sie über die kantonale Plattform eBaugesucheZH ein.

So reichen Sie ein

Alles läuft online:

1. Konto erstellen und anmelden
Erstellen Sie auf eBaugesucheZH ein Konto. Melden Sie sich danach an.

2. Neues Baugesuch eröffnen
Eröffnen Sie ein neues Baugesuch. Wählen Sie das passende Formular für Ihr Vorhaben.

3. Angaben erfassen
Die Plattform führt Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe. Bei Fragen helfen Ihnen die Info-Buttons.

4. Unterlagen hochladen
Laden Sie alle Unterlagen hoch.

5. Einreichen
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig? Dann reichen Sie Ihr Baugesuch ein.

Welche Unterlagen brauche ich?

Ihr Baugesuch muss alle Unterlagen enthalten, die wir für die Prüfung brauchen. Welche das sind, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Ein Einfamilienhaus braucht zum Beispiel andere Nachweise als ein Gartenschopf oder eine Wärmepumpe.

Diese Unterlagen brauchen Sie immer:

  • einen Katasterplan oder einen amtlich bestätigten Situationsplan, in dem Ihr Projekt eingezeichnet ist
  • Projektpläne: Grundriss, Ansichten und Schnitte. Wenn nötig, auch einen Umgebungsplan

Je nach Vorhaben brauchen Sie weitere Unterlagen. Die vollständige Übersicht finden Sie hier:

Weitere Formulare für Ihr Bauvorhaben

Je nach Vorhaben brauchen Sie weitere Nachweise. Die häufigsten sind:

Parkplatznachweis

Nachweis über die nötige Anzahl Auto-, Motorrad- und Veloabstellplätze. Für die Berechnung steht Ihnen eine Excel-Vorlage zur Verfügung.

Brandschutznachweis

Ist im Baugesuchsformular integriert oder wird über brandschutznachweis.ch eingereicht.

Gebäude- und Wohnungserhebung

Nötig bei Vorhaben mit neuen oder veränderten Wohnungen, zum Beispiel bei einem Mehrfamilienhaus oder einer Nutzungsänderung mit Wohnflächenveränderung.

Musterblatt Berechnung Baumassenziffer

Nötig bei Neubauten und Umbauten, die das Volumen verändern, zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus oder einer Erweiterung von Wohnraum. Ausnahme: Kernzonen und bestimmte Zonen.

Welches Formular Sie konkret brauchen, zeigt Ihnen die Baugesuch Unterlagen Übersicht weiter oben auf dieser Seite.

Wer darf einreichen?

Sind Sie der einzige Grundeigentümer oder die einzige Grundeigentümerin, können Sie das Baugesuch direkt einreichen.

Sind Sie nicht oder nicht allein Grundeigentümer oder Grundeigentümerin? Dann müssen Sie Ihre Berechtigung zur Einreichung nachweisen. Dafür brauchen Sie eine der folgenden Unterlagen:

  • die Unterschriften aller Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, oder
  • eine rechtsgültige Vollmacht / Einwilligungserklärung.

Reichen Sie das Baugesuch für eine juristische Person ein (z. B. für eine Firma oder einen Verein)? Dann müssen Sie zusätzlich die Unterschriftsberechtigung nachweisen, zum Beispiel mit einem Handelsregisterauszug oder einem Vereinsbeschluss.

Weitere Formulare & Downloads

Suchen Sie ein Formular zu einem anderen Thema als der eigentlichen Baugesuchseinreichung? Hier finden Sie eine Übersicht nach Themen geordnet.

Für diesen Inhalt zuständig

Amt für Baubewilligungen

Amt für Baubewilligungen
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00–12.00,
13.30–16.00 Uhr

Öffentliche Auflage publizierter Gesuche und Baugesuchseinreichung:
während der gesamten Zeit (ohne Termin) möglich


Archivakteneinsicht:
nur nach Terminvereinbarung


Sprechzeiten Bauinspektorat und Fachstellen des Amtes für Baubewilligungen:
Telefonische baurechtliche Beratungen und Terminanfragen: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.
Baurechtliche Beratungen oder Auskünfte zu laufenden Verfahren am Empfang nur nach Terminvereinbarung.

 

Ausserordentliche Öffnungszeiten
Vom 21. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 bleibt das Amt für Baubewilligungen geschlossen. 


 

  • Seite erstellt am
  • Inhalt zuletzt aktualisiert am
Zurück zu «Beratung & Baubewilligung»