Wo und wie reiche ich ein Baugesuch ein?
Sie benötigen eine Baubewilligung, wenn Sie ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben realisieren wollen.
Zur Einreichung Ihres Baugesuchs benutzen Sie bitte den eFormular-Service. Drucken Sie das eFormular (PDF-Quittung) aus und reichen Sie dieses unterzeichnet zusammen mit den erforderlichen Gesuchsunterlagen (alles 2-fach*) dem Amt für Baubewilligungen per Post ein.
*Wir benötigen einen zusätzlichen Baugesuchssatz in Papierform, wenn kantonale Amtsstellen mitbeteiligt sind, z.B. ausserhalb Bauzonen, im Wald- oder Gewässerabstand, im Bereich von Altlasten, bei überkommunalen Schutzobjekten, in archäologischen Schutzzonen, in lärmbelasteten Gebieten.
Baugesuche haben grundsätzlich alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (gemäss Bauverfahrensverordnung BVV, §§ 3 ff.) zu enthalten. Erläuterungen zu den einzelnen Gesuchsunterlagen erhalten Sie im Merkblatt Informationen zu Gesuchsunterlagen.
Berechtigung zur Einreichung eines Baugesuchs
Wer nicht oder nicht allein Grundeigentümer oder Grundeigentümerin ist, hat die Berechtigung zur Einreichung des Baugesuchs nachzuweisen (Planungs- und Baugesetz PBG, § 310 Abs. 3). Erforderlich sind die Unterschriften sämtlicher Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen oder eine rechtsgültige Vollmacht. Bei juristischen Personen ist die Unterschriftsberechtigung nachzuweisen (Handelsregisterauszug, Vereinsbeschluss usw.).
Ausführliche Informationen finden Sie in der Wegleitung zum Baugesuchsformular.