Bauinspektorat
Das Bauinspektorat unter der Leitung des Stadtbauinspektors ist zuständig für die Verfahrensleitung aller Baubewilligungsverfahren. Die Projektleiterinnen und Projektleiter prüfen die Baugesuche auf die Einhaltung der baupolizeirechtlichen Bestimmungen, sie beziehen die mitbeteiligten städtischen Fachstellen mit ein, holen die notwendigen kantonalen Bewilligungen ein und bereinigen allfällig entstandene Widersprüche. Als Ergebnis ihrer Arbeit liegt ein Antragsentwurf eines baurechtlichen Entscheids vor.
Die Teamleitenden Bauinspektorinnnen sind zuständig für die Prüfung der Anträge und Erteilung der baurechtlichen Entscheide im Anzeigeverfahren. Bei ordentlichen Verfahren stellt das Bauinspektorat Anträge zu Handen des stadträtlichen Ausschusses dem Bauausschuss der Stadt Winterthur.
Die innerhalb vom Bauinspektorat angesiedelten Baukontrolleure üben die Kontrolle über die allgemeine Bautätigkeit aus. Sie prüfen im Zusammenhang mit Baugesuchen bei ordentlichen Verfahren die Aussteckung der Bauvorhaben und überwachen die Bauausführung und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf den Baustellen. Sie erteilen die Baufreigabe und führen die erforderlichen Kontrollen durch. Für die vorübergehende Inanspruchnahme des öffentlichen Grunds für Baustelleninstallationen sind ebenfalls die Baukontrolleure zuständig.
Das Bauinspektorat ist im Weiteren zuständig für die baurechtliche Beratung von Bauwilligen und Planenden bei konkreten Fragestellungen im Zusammenhang mit geplanten Bauvorhaben. Es bietet darüber hinaus Merkblätter und wichtige Hinweise an, um Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihres Bauvorhabens zu unterstützen. Folgende Unterseite bietet weitere Hilfestellungen:
- Beratungsangebot
Information zum Thema baurechtliche Beratung (Kontaktformular, Hinweise bezüglich Verbindlichkeit, Anspruchsgruppe und Umfang der Beratung etc.) - Bewilligungspflicht und allgemeine Verfahrenshinweise
Ein Überblick zu den häufig gestellten Anfragen zu kleineren Bauvorhaben, ob diese bewilligungspflichtig sind und welche Verfahren es in der Regel benötigt. - Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
Information zum aktuellen Projektstand (Winterthur ist noch nicht harmonisiert) und weiter Hinweise und Links zu rechtlichen Grundlagen. - Kleinsiedlungen im Kanton Zürich
Information zum Stand der Abklärungen betreffend Kleinsiedlungen ausserhalb des grafischen Siedlungsgebiets (gemäss kantonalem Richtplan) und den aktuellen Übergangsregelungen.